Antwort auf unsere Forderung nach weiterem Reparaturgesetz

Mit Schreiben vom 14. Juli 2023 hatten wir – gemeinsam mit Partnerverbänden – aus Anlass der Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Juni 2023 zur Verfassungswidrigkeit der R-Besoldung in den Jahren 2016 und 2017 von der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz den Einsatz für eine zeitnahes Reparaturgesetz gefordert. Die Staatssekretärin hat uns mit Schreiben vom 15. November 2023 freundlich geantwortet. Machen Sie sich selbst ein Bild:

Das Thema der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sei rechtlich sowie haushalterisch anspruchsvoll. Man versichere, dass es sehr ernst genommen werde und die Senatsverwaltung sich der Bedeutung der Problematik bewusst sei, die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufmerksam beobachte und an Lösungen für eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Alimentierung unserer Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeite.

Auf Staatssekretärsebene finde hierzu ein regelmäßiger Austausch zwischen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und der für die Besoldungsregelungen im Land Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen statt. Man bitte um Verständnis dafür, dass dieser Abstimmungsprozess noch nicht abgeschlossen sei und danke für unsere Geduld.

Dr. Stefan Schifferdecker