VG Berlin: Auch A-Besoldung 2016 bis 2019 verfassungswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem weiteren Verfahren einer Beamtin der Besoldungsgruppe A4/A5 hinsichtlich der Streitjahre 2016 bis 2019 das Verfahren mit Beschluss vom 30. November 2023 ausgesetzt und den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht verfügt. Die Besoldung sei evident unzureichend gewesen und habe den Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten.

Für die Jahre 2020 bis 2022 hat die Kammer das Verfahren abgetrennt und

die Klage zurückgewiesen. Die Beamtin habe nicht in jedem Jahr, zumindest nicht nach jedem neuen Besoldungsgesetz Widerspruch gegen die Besoldung erhoben. Das VG Berlin hat jedoch die Berufung und Sprungrevision zugelassen Nach unseren Informationen hat das Land Berlin deutlich gemacht, dass auch die Senatsverwaltung Interesse an einer höchstrichterlichen Klärung der Anspruchsvoraussetzungen für die zeitnahe Geltendmachung hat.

Die Entscheidung des VG zeigt, dass ein Vertrauen in die Ansicht der Senatsverwaltung für Finanzen, man könne mit einem Widerspruch auch für künftige Jahre Nachzahlungsansprüche sichern, nicht angezeigt ist.

Dr. Stefan Schifferdecker