Qualität lindert den Schmerz, den der Preis verursacht… sprach einst Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
Qualität lindert den Schmerz, den der Preis verursacht… sprach einst Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
Qualität lindert den Schmerz, den der Preis verursacht… sprach einst Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger. Ja, die Personalausgaben der öffentlichen Hand sind erheblich. Aber warum tut das der Politik so weh? Fehlt die Qualitätssedierung? Auch hierzu ein Zitat aus der Revisionserwiderung des Landes Berlin im Verfahren BVerwG 2 C 5.22:
„Soweit der Kläger meint, die Absenkung der Einstellungsanforderungen zeige, dass die Alimentation ihre qualitätssichernde Funktion nicht erfülle, ist dies unzutreffend. Die Qualität der neu eingestellten Richterinnen und Richter ist weiterhin und durchweg hoch, die Alimentation also geeignet, die Besten zu rekrutieren. Der ganz überwiegende Anteil der Proberichterinnen und Proberichter kann als zweites Staatsexamen ein Prädikatsexamen aufweisen:
Jahr | Anteil |
2016 | 94,20% |
2017 | 91,18% |
2018 | 78,16% |
2019 | 71,64% |
2020 | 73,24% |
2021 | 77,38% |
Soweit der Kläger meint, weil Juristinnen und Juristen mit sieben Punkten im ersten Staatsexamen und acht Punkten im zweiten Staatsexamen die Möglichkeit der Bewerbung für den richterlichen Probedienst eingeräumt wird, sei es dem Land nicht gelungen, die Besten zu rekrutieren, trifft dies nicht zu.“
Dass ein Rückgang des Anteils der Prädikatsjuristinnen und -juristen bei den Einstellungen um phasenweise mehr als 20 Basispunkte kein Indiz für auch besoldungsbedingte „Rekrutierungsprobleme“ darstellt, wäre jedenfalls erklärungsbedürftig. Zumal der Anteil der Prädikatsjuristen beim Zweiten Staatsexamen im selben Zeitraum deutlich gestiegen ist (Statistiken für 2021 liegen noch nicht vor):
Jahr | Anteil |
2016 | 27,30% |
2017 | 27,90% |
2018 | 28,60% |
2019 | 30,90% |
2020 | 30,20% |
Gerne würde man auch erfahren, warum das Land Berlin zwar zu den „Proberichterinnen und Proberichtern“ vortragen lässt, nicht aber auch zu den zahlreichen in diesem Zeitraum eingestellten „Staatsanwältinnen und Staatsanwälten z.A.“. Man fragt sich allmählich, wo die Grenzen zwischen prozessual noch hinnehmbaren selektiven Parteivortrag, einem auch der Selbstvergewisserung dienenden Pfeifen im Walde und schlichter Propaganda verlaufen.
Dr. Patrick Bömeke