Spätere Besoldungsreparatur „im Interesse der Dienstkräfte!?“

Des ignoriern ma net amoi!… sprach einst Karl Valentin.

 

Des ignoriern ma net amoi!… sprach einst Karl Valentin. Wer bislang den Eindruck hatte, dass dies ziemlich genau auf das Verhalten der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Landespolitik in Bezug auf die Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG zur Besoldung zutrifft, muss sich korrigieren lassen. Senator Wesener kennt zwar seinen Valentin, handelt aber offenbar nach einem anderen Diktum dieses großen Kleinkünstlers: „Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.“

Senator Wesener hat nämlich auf eine Anfrage der Besoldungsinitiative „Unabhängige in der Polizei e.V.“ Folgendes mitgeteilt (https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/01/Antwortschreiben_SenFin.pdf): „Ausweislich dem Inhaltsprotokoll [sic!] der 26. HA-Sitzung in der 19, Legislaturperiode habe ich der Auffassung widersprochen, die Entscheidung des BVerfG zur Amtsangemessenheit der in der Vergangenheit gewährten A-Alimentation müsse nicht abgewartet werden. Meine bereits in der HA-Sitzung geäußerte Auffassung, dass es im Interesse des Landes Berlin als auch der betroffenen beamteten Dienstkräfte ist, die noch ausstehende Entscheidung abzuwarten, möchte ich bekräftigen. Es ist zu erwarten, dass das BVerfG sehr genaue Vorgaben auch bezüglich der zu berücksichtigenden Daten und Berechnungen macht, wie ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung aussehen muss. Würde bereits auf Grundlage der Entscheidung zur R-Besoldung ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung auf den Weg gebracht werden, besteht das Risiko, dass dieses gewisse Aspekte nicht auf die Weise auslegt und berücksichtigt, wie es das BVerfG in seiner noch vorzunehmenden Entscheidungsfindung tun würde. In der Konsequenz könnte dies bedeuten, dass dann ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erfolgen müsste, um den Vorgaben des BVerfG Genüge zu tun. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Gesetzgebungsverfahren jedoch sehr zeitintensiv und binden personelle Ressourcen. Auch vor dem Hintergrund, dass das entsprechende Fachreferat in meinem Haus mit zahlreichen weiteren, sehr wichtigen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren befasst ist, ist ein solches Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Ich baue insofern auf Ihr Verständnis, dass nicht voreilig ein Gesetz vorbereitet wird, welches möglicherweise den Anforderungen des BVerfG nicht genügt.

(…)

Wie zuletzt in der HA-Sitzung am 9. November 2022 erklärt, wird eine umfangreiche Überprüfung der Amtsangemessenheit der in den Haushaltsjahren von 2008 bis 2020 gewährten Alimentation erfolgen und diese nachträglich verfassungskonform ausgestaltet, sobald das BVerfG zur A-Besoldung im Land Berlin entschieden hat.“

Das deckt sich mit dem Vortrag des Landes Berlin im Revisionsverfahren vor dem BVerwG (2 C 5.22):

„Wir teilen der Vollständigkeit halber mit, dass das Land Berlin eine Überprüfung für jede Besoldungsgruppe in Bezug auf die Jahre 2008 bis 2020 dahingehend plant, ob deren Besoldung angemessen ausgestaltet war, sobald das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Berliner A-Besoldung entschieden hat.“

Aber warum arbeiten diverse andere Länder an rückwirkenden Lösungen für alle Besoldungsgruppen, ohne hierzu vom BVerfG konkret verurteilt worden zu sein? Und warum ist es „im Interesse (…) der betroffenen beamteten Dienstkräfte“ Geld, das Ihnen 2008 zugestanden hätte und von dem man unzweifelhaft seit 2020 weiß, dass es nachzuzahlen ist, erst 2023 oder 2024 zu erhalten? Na ja, wie gesagt, mögen hätt er schon wollen, aber dürfen hat er sich nicht getraut.

Dr. Patrick Bömeke