Magere Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent

Wir hatten nicht viel erwartet, sind aber dennoch enttäuscht
 

Mit Schreiben vom 1. November 2022 hat uns der Senator für Finanzen Daniel Wesener gedankt für unsere umfangreichen Anregungen und Änderungsvorschläge zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2022 und zur Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2022)“. Gleichwohl – und angesichts der explodierenden Inflation – hat das Abgeordnetenhaus wie geplant die Besoldung und Versorgung nur um 2,8 Prozent angehoben. Zur Begründung wird lediglich ausgeführt, die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder hätten am 29. November 2021 eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um ein Gesamtvolumen von 2,8 Prozent vereinbart. Zu den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen gebe es keine Alternativen.

Jedoch bekommen die Pensionäre des Landes Berlin nun auch die einmalige Energiekosten-Pauschale in Höhe von 300 Euro. Sie wird aber erst im ersten Quartal 2023 überwiesen.

Wir hatten nicht viel erwartet, sind aber dennoch enttäuscht. Gemeinsam mit dem Deutschen Beamtenbund und dem Hauptpersonalrat hatten wir einen Inflationsausgleich von mindestens 10 Prozent gefordert. Der Aufruf verhallte leider ohne Ergebnis. Wir bleiben aber dran!

Dr. Stefan Schifferdecker