Neu: Personalgewinnungsprämie

Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2022 schafft das Land eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Prämie zu gewinnen und zu halten.

 

Mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2022 schafft das Land eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Prämie zu gewinnen und zu halten. Die bisherige Regelung für entsprechende Sonderzuschläge wurde neu gefasst und erweitert.

Damit verfügt das Land Berlin – ausdrücklich in Anbetracht der Konkurrenz durch den Bund – über eine großzügige finanzielle Möglichkeit, beamtete Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter mit Hilfe einer Prämienzahlung zu halten sowie fachlich qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die neue Regelung findet sich in § 72 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin. Die Prämie kann in einem Gesamtbetrag oder in halbjährlichen Teilbeträgen für den Zeitraum von bis zu 6 Jahren gezahlt werden. Sie beträgt für R 1 und R 2 bis zu zehn Prozent des Anfangsgrundgehaltes und für R 3 und höher bis zu zehn Prozent des Grundgehaltes der entsprechenden Besoldungsgruppe. Die Prämie ist nicht ruhegehaltsfähig. Es sind dennoch bis zu 33.064,56 Euro für eine geworbene R1-Richterin, bis zu 39.584,88 Euro für einen geworbenen R2-Richter oder bis zu 60.486,48 Euro für die Besetzung einer R3-Stelle.

Für IT-Fachkräfte kann die Prämie sogar um 10 Prozent erhöht werden. Bei der Entscheidung über die Gewährung und Höhe der Prämie sowie über den Zeitraum, für den die Prämie gewährt wird, sind insbesondere zu berücksichtigen: die Bedeutung des Dienstpostens, die Dringlichkeit der Besetzung des Dienstpostens, die mit dem Dienstposten verbundenen Anforderungen, die Bedarfs- und Bewerberlage sowie die fachlichen Qualifikationen der Bewerberin oder des Bewerbers. Bekommen wir demnächst „eingekaufte“ Obergerichtspräsidentinnen und -präsidenten mit einem sechsstelligen Besoldungszuschlag?

Für Kolleginnen und Kollegen mit einem anderen Jobangebot kann „im dringenden dienstlichen Interesse“ eine ebenso nicht ruhegehaltfähige Personalbindungsprämie gewährt werden. Damit soll die Abwanderung einer Dienstkraft aus dem Landesdienst verhindert werden. Erforderlich ist, dass ein Einstellungsangebot eines anderen Dienstherrn oder eines anderen Arbeitgebers vorliegt. Das Einstellungsangebot ist in Textform vorzulegen. Die Höhe der Halteprämie bemisst sich auf die Hälfte der Personalgewinnungsprämie – für R 1 immerhin 16.532,28 EUR, für R 2 19.792,44 EUR. Ob Brandenburg uns allen ein Einstellungsangebot unterbreiten würde?

Dr. Stefan Schifferdecker