Nachzahlungsansprüche auch für die Jahre ab 2016

Wahrscheinlich bedarf es einer erneuten Entscheidung des BVerfG

Nach Erlass des Reparaturgesetzes erreichten uns viele Nachfragen, ob Ansprüche auf eine Nachzahlung auch in den Folgejahren bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.

Nach unseren Berechnungen bestehen auch ab dem Jahr 2016 Ansprüche auf Besoldungsnachzahlungen. Diese Ansprüche fallen Jahr für Jahr geringer aus, da das Land Berlin ab 2016 den Besoldungsrückstand durch Zuschläge auf die jährliche Besoldungsanpassung abgebaut hat. Dass jedoch auch ab 2016 Ansprüche bestehen, ergibt sich bereits offensichtlich aus dem Umstand, dass das Reparaturgesetz des Landes Berlin mit einer Nachzahlung von 4,73 Prozent der Grundgehälter für das Jahr 2015 endet. Die weiteren Nachzahlungsansprüche bemessen sich nach unseren Berechnungen wie folgt:

20162,13 %
20171,83 %
20181,80 %
20190,32 %

 

Die Nachzahlungsansprüche für diese vier Jahre summieren sich – vereinfacht gerechnet für die R1-Endbesoldung - auf insgesamt ca. 4.450 Euro.

Für die Zeit ab 2020 ergibt sich kein Nachzahlungsanspruch, da Maßstab der Betrachtung nicht die angemessene Besoldung, sondern die Untergrenze einer nicht mehr evident unzureichenden Besoldung ist.

Wir werden uns in Zusammenarbeit mit der Besoldungsallianz – bestehend aus DGB, dbb, Hauptpersonalrat und DRB Berlin – gegenüber dem Berliner Senat und dem Abgeordnetenhaus weiter dafür einsetzen, dass eine politische Lösung ohne nochmalige Entscheidungen des BVerfG gefunden wird. Es steht auch noch die Nachbesserung der Familienzuschläge für Kolleginnen und Kollegen mit mehr als zwei Kindern aus. Gleichwohl sind wir sehr skeptisch, ob sich unter einer neuen Regierung mehr Spielraum für eine politische Lösung eröffnet.

Wahrscheinlich ist daher, dass es einer erneuten Entscheidung des BVerfG bedarf. Einige Kolleginnen und Kollegen haben bereits Klageverfahren für die Zeit ab 2016 anhängig. Musterverfahren gibt es jedoch noch nicht. Wir wollen Muster und Begründungsteile für eine Vorlage der Klageverfahren an das BVerfG erarbeiten und hoffen, zügig weitere Besoldungsverfahren vor dem Verfassungsgericht zu ermöglichen. Hierfür nehmen wir gern Ihre Hilfe und Unterstützung an, melden Sie sich bei uns! Wir empfehlen bis zu einer Klärung der Nachzahlungsansprüche ab 2016 die Widerspruchs- und Klageverfahren weiter ruhen zu lassen. Verjährungsrisiken sehen wir derzeit nicht.

 

Dr. Stefan Schifferdecker