Rückstellungen für Besoldungsnachzahlungen in Berlin nicht nötig

Erfahrungsgemäß prognostiziert Berlin selbst offensichtlich anstehende Mehrkosten nicht und verzichtet auf eine finanzielle Vorsorge

Das Land Hamburg hat nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Nachzahlungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich beschlossen. Auf unsere Nachfrage zur finanziellen Vorsorge im Land Berlin hat uns der Berliner Finanzsenator Dr. Kollatz mitgeteilt, das Hamburg ab 2003 eine kaufmännische Buchführung in der Verwaltung eingeführt habe. Diese habe als wesentlichen Bestandteil, erwartete Verbindlichkeiten und Mehrkosten möglichst genau zu prognostizieren, um finanzielle Polster zu schaffen. Das Land Berlin stelle seinen Haushalt hingegen nach kameralen Gesichtspunkten auf. Zusätzliche Ausgaben werden in Berlin aus dem laufenden Haushalt bestritten. Auch wenn die Höhe der zusätzlichen Ausgaben noch nicht feststehe, werde das Land Berlin seinen finanziellen Verpflichtungen in jedem Fall nachkommen.

Es entspricht unseren Erfahrungen in der Auseinandersetzung um eine Besoldungsnachzahlung, dass unser Land Berlin selbst offensichtlich anstehende Mehrkosten nicht prognostiziert und auf eine finanzielle Vorsorge verzichtet. Wir mussten uns in den Sparjahren ab 2010 ebenso wie 2021 nach der Coronakrise anhören, dass für Personalausgaben kein Geld vorhanden sei. Auch wenn die Kameralistik keine Rücklagen im technischen Sinn verlangt, rechtfertigt sie noch lange keinen haushaltspolitischen Blindflug!

 

Dr. Stefan Schifferdecker