Regierungskoalition hält Wort

Mit Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 (Nr. S-1159/2018) hatte sich das Land Berlin zum Ziel gesetzt, seine Besoldung und Versorgung bis zum Jahr 2021 an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer anzupassen. Um dieses Ziel zu erreichen, erfolgten die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Land Berlin von 2019 bis 2021 jeweils 1,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der übrigen Bundesländer. Zugleich wurden die benachteiligenden Anpassungszeitpunkte schrittweise auf den Jahresanfang zurückgeführt.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2020/2021 hat das Abgeordnetenhaus rückwirkend zum 1. Januar 2021 erneut eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2,5 % beschlossen. Auf die Erhöhung nach dem Tarifvertragsabschluss für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von 1,4 % wurden erneut 1,1 Prozentpunkte aufgeschlagen.

Damit hat die rot-rot-grüne Koalition ihr Versprechen gehalten. Die Besoldung und Versorgung (auch) der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Berlin bewegt sich nun im Mittelfeld der Bundesländer. Es ist anzuerkennen, dass die Koalition sich mit Kraft und nachhaltig dafür eingesetzt hat, dass Berlin die rote Laterne im Besoldungsranking abgegeben hat.

Jedoch hat sich die Ungleichbehandlung der oberen Besoldungsgruppen fortgesetzt. Die Hauptstadtzulage wird weiterhin nur bis zur Besoldungsgruppe A13 gewährt, so dass Lehrerinnen und Lehrer sie erhalten, Richterinnen und Staatsanwälte hingegen nicht. Um den Abstand zum Existenzsicherungsniveau zu vergrößern, wurde nicht die Besoldung insgesamt angehoben, sondern wurde die unterste Besoldungsgruppe A4 – und damit eine weitere – gestrichen. Die Kolleginnen und Kollegen wurden in die Besoldungsgruppe A5 überführt, woraus sich insbesondere im mittleren Dienst Probleme mit dem Abstandsgebot ergeben.

Dr. Stefan Schifferdecker