Besoldungsinformationen aus Berlin Februar 2019

 

Erhöhung der Berliner Besoldung und Versorgungsbezüge bis zum Jahr 2021 auf Länderdurchschnitt?

 

Besoldungserhöhung kommt – aber später

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2019 auf Vorlage des Finanzsenators Dr. Kollatz den Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020 zur Kenntnis genommen.

Darin vorgesehen ist insbesondere die Erhöhung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um 4,3 % jeweils zum 1. April 2019 und zum 1. Februar 2020. Ausgangspunkt ist das Ergebnis der diesjährigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Hinzu kommt ein jährliche Erhöhung um 1,1 %-Punkte, wodurch die Berliner Besoldung bis zum Jahr 2021 auf den Länderdurchschnitt angehoben werden soll. Im Jahr 2021 wird eine weitere Erhöhung bereits zum Jahresanfang angestrebt.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu mitgeteilt, dass die erforderliche Rechtsänderung wegen der vorgeschriebenen Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen voraussichtlich erst im Herbst 2019 verkündet werden könne. Die technische Umsetzung des Gesetzes im Abrechnungssystem und damit die Zahlbarmachung sei daher zum 1. April 2019 nicht möglich. Auf Veranlassung des Finanzsenators sollen jedoch unabhängig von der Verkündung des Gesetzes bereits zum September 2019 höhere Bezüge sowie Nachzahlungen für April bis August gewährt werden. Die Zahlungen würden unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung geleistet.

Der Landesverband Berlin des DRB hatte zuvor in einer Stellungnahme die zusätzliche Erhöhung der Bezüge um jeweils 1,1 %-Punkte in den Jahren 2019 und 2020 begrüßt. Er hatte jedoch zugleich darauf hingewiesen, dass das Land Berlin damit im Jahr 2019 lediglich an den unteren Rand der – gemessen am Endgrundgehalt – am schlechtesten zahlenden Bundesländer aufrücken werde. Zudem hatte der Landesverband eine schnellere Angleichung an den Bundesdurchschnitt und ein Vorziehen der Erhöhung auf den Januar 2019 – statt wie jetzt auf den April – gefordert.

Bleibt der Senat bei seinem Beschluss vom 15. Mai 2018 und erhöht die Bezüge zum 1. Januar 2021 wiederum um 1,1 %-Punkte, dann wird die Berliner Besoldung den Länderdurchschnitt erreicht haben. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die übrigen Länder keine zusätzlichen Erhöhungen vornehmen und dadurch den Durchschnitt nach oben ziehen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Dienstkräfte sind steigende Bezüge in anderen Ländern nicht unwahrscheinlich. Zudem gleicht die geplante Erhöhung den Abstand zur Bundesbesoldung nicht aus, obwohl Berlin als Bundeshauptstadt gerade mit dem Bund im Wettbewerb um Beschäftigte steht.

 

Vorerst kein Firmenticket für Beschäftigte des Öffentlichen Diensts

Ab dem 1. September 2019 werden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unter der Bezeichnung „Firmenticket“ ein neues Finanzierungsmodell anbieten, um die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu machen. Die VBB-Umweltkarte wird für Arbeitnehmer deutlich günstiger sein, wenn der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 10 oder 15 Euro zahlt – denn die BVG steuert ihrerseits 4 bzw. 8 Euro bei. So sinkt beispielsweise bei einem Arbeitgeber-Zuschuss von monatlich 15 Euro der Jahrespreis der VBB-Umweltkarte für den Tarifbereich AB von 761 Euro auf 452 Euro. Die so finanzierte Umweltkarte wird wie gewohnt nutzbar sein, allerdings nicht übertragbar. An Wochenenden und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 Uhr und 3 Uhr können eine erwachsene Person und bis zu drei Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren kostenlos mitfahren. Weitere Informationen gibt es auf der Website der BVG.

Entscheidender Schwachpunkt: Die Beschäftigten des Berliner Öffentlichen Diensts kommen bis auf weiteres nicht in den Genuss dieser Vergünstigung. Denn das Land Berlin als Arbeitgeber bzw. Dienstherr zahlt die dafür erforderlichen Zuschüsse nicht. Allerdings prüft die Finanzverwaltung, ob dies künftig ermöglicht werden kann. Auf Nachfrage des Landesverbands Berlin des DRB hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung bekannt, dass ihr dies ein wichtiges Anliegen sei.

 

Dr. Stefan Schifferdecker