Ein Besuch bei Staatssekretärin Hoffmann

Susanne Hoffmann im Austausch mit dem DRB Berlin.

Susanne Hoffmann war von Juni bis November 2019 Generalstaatsanwältin und von November 2019 bis Dezember 2024 Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg. Seit Juli 2025 ist sie Staatssekretärin für Zentrales und Verbraucherschutz und Amtschefin in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Unmittelbar nach Amtsantritt hat sie den DRB Berlin zu einem Gespräch eingeladen.

Frau Hoffmann empfing uns herzlich und machte schnell klar, dass sie ernsthaft an Lösungen für die drängendsten Probleme der Justiz interessiert ist. Ihre Expertise in Sachen Justiz brauchte sie als ehemalige Justizministerin des Nachbarlandes nicht hervorzuheben; im Gespräch wurde schnell deutlich, wie detailliert ihre Kenntnis der Herausforderungen auch der Berliner Justiz sind. Wir – Katrin Schönberg und Dr. Stefan Schifferdecker als Vorsitzende sowie Dr. Daniel Uhlig als Interessenvertreter der Kolleginnen und Kollegen in der Probezeit – konnten aktuelle Themen auf fachlich hohem Niveau ansprechen und diskutieren. An dem Gespräch nahmen aufseiten der Senatsverwaltung die Abteilungsleiterin Frau Grohmann und die Kollegin Frau Dr. Dreher sowie die persönliche Referentin der Staatssekretärin teil.

Eingangs stellte die Staatssekretärin einige ihrer Pläne für die laufende Legislaturperiode vor. Ein Thema unseres Gespräches war die aktuelle Verplanungssituation am Landgericht Berlin I. Hierzu hatte sich der DRB vor einigen Monaten mit einem Brief an die Senatorin gewandt, um die Interessen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen an Planstellen zu bestärken. Hier haben wir unsere Ansichten ausgetauscht, ohne dass Streit entstand. Wir waren uns einig, wie wichtig eine transparente und ehrliche Kommunikation innerhalb der Justiz ist.

Mehr Rückhalt für Justizbeschäftigte

Ein weiteres Thema war der Schutz Ein weiteres Thema war der Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor medialen Angriffen. Wir berichteten über das gemeinsam begonnene Projekt zur Resilienz der Berliner Justiz und haben hervorgehoben, wie wichtig es ist, mehr Know-how für schnelle Reaktionen auf (ggf. gesteuerte) Empörungswellen in sozialen Netzwerken zu haben. In diesem Zusammenhang hat Frau Hoffman ihre Unterstützung zugesagt, dass Kolleginnen und Kollegen auf Wunsch leichter eine Auskunftssperre im Melderegister erhalten. Die Behörden seien schon sensibilisiert worden, wohlwollender mit den Schutzbitten der Kolleginnen und Kollegen umzugehen. Auf unsere Anregung wird sie zudem prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten bei der aktuellen Neufassung der AV Rechtsschutz möglich sind, die wir in der geplanten Fassung als viel zu restriktiv empfinden (vgl. hierzu Votum 2/2025, S. 29).

Unserer Bitte, nach Verkündung der anstehenden Besoldungsentscheidung des BVerfG aktiv die Interessen der R-Besoldeten in den Blick zu nehmen und zu vertreten, möchte Frau Hoffmann nachkommen. Wir waren uns einig, dass die Nichtumsetzung der Entscheidung zur R-Besoldung auf die A-Besoldung durch das Land Berlin sich nicht im umgekehrten Fall wiederholen darf. Das leidige Thema der elektronischen Akte, insbesondere die Performanceprobleme, haben wir ebenfalls diskutiert. Wir haben angeregt, die flächendeckende Ausstattung mit drei Monitoren je Arbeitsplatz zu prüfen. Frau Hoffmann möchte dies insbesondere wegen der Ausstattungserfahrung in Brandenburg unterstützen.

Koalitionspartner blockiert Änderung

Frau Hoffmann berichtete, dass die Planungen zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit ins Stocken geraten seien. Zwar unterstütze die Senatsverwaltung die freiwillige Verlängerungsmöglichkeit für Kolleginnen und Kollegen in der Überleitungsphase und für alle bis zum 68. Lebensjahr. Einer der Koalitionspartner stehe einer Änderung zugunsten der R-Besoldeten jedoch sehr kritisch gegenüber. Sachliche Gründe für diese Weigerungshaltung konnten wir nicht zusammentragen. Den von uns angestoßenen Überlegungen, die freiwillige Verlängerungsmöglichkeit auf R1- bis R3-Stellen zu begrenzen, erteilte die Staatssekretärin jedoch aus Rechtsgründen eine deutliche Absage.

Abschließend berichtete Daniel Uhlig ausführlich über unsere Befragung der Kolleginnen und Kollegen in der Probezeit und die vielen Ergebnisse (hierzu Votum 2/2025 und auf www.drb-berlin.de). Frau Hoffmann und die Kolleginnen und Kollegen der Senatsverwaltung zeigten sich sehr interessiert und hatten viele Nachfragen.

Der eineinhalbstündige, intensive Austausch war einer der konstruktivsten der letzten Jahre. Nach unserem Eindruck hat die Senatsverwaltung mit Frau Hoffmann eine engagierte und offene Vertreterin für die Interessen der Berliner Justiz gewinnen können.

Dr. Stefan Schifferdecker