Der Landesvorstand des DRB Brandenburg traf den neuen Minister
der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg.

Der Landesvorstand des DRB Brandenburg traf den neuen Minister
der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg.

Im Rahmen dieses Treffens sprach der Landesvorstand viele wichtige justizpolitische Themen an.
Nach einem ersten Treffen der Verbände und Gewerkschaften in der Justiz des Landes Brandenburg am 25. Februar 2025 mit dem neuen Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg, Dr. Benjamin Grimm[1] traf nun am 7. April 2025 ein Teil des Vorstands des Landesverbandes Brandenburg erneut mit dem Minister zusammen. Im Rahmen des in angenehmer Atmosphäre geführten Gesprächs kamen verschiedene justizpolitische Themen zur Sprache.
Mehr Stellen für schnellere Verfahren
Erster Schwerpunkt waren die laufenden Haushaltsberatungen und ihre Auswirkungen auf die Justiz. Im Hinblick auf den das Justizressort betreffenden Entwurf des Einzelplanes 04[2], der zwischenzeitlich in das Parlament eingebracht ist, erinnerten die Vorstandsmitglieder an die Formulierung im Koalitionsvertrag von SPD und BSW: „Den aufgabenbezogenen Stellenaufwuchs zur Verfahrensbeschleunigung setzen wir fort.“[3] Insbesondere im Bereich der Staatsanwaltschaften erfordere eine angemessene Verfahrensbearbeitung einen weiteren Stellenaufwuchs. Der Minister und der ihn begleitende MR Köhler (Referatsleiter 1.1. - Personalangelegenheiten des höheren Dienstes) wiesen auf die allgemeine Haushaltslage hin und erläuterten den Wegfall bzw. die zeitliche Verschiebung von kw-Vermerken zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften. Die Entwicklung der Eingangszahlen an den Verwaltungsgerichten und die besondere Situation am Amtsgericht Königs Wusterhausen seien im Blick des Ministeriums. Stellenaufwuchs sei am Ehesten mit möglichen Mitteln des Bundes aus einem neuen „Pakt für den Rechtsstaat“[4] zu erreichen.
Reform für mehr Selbstverwaltung
Das Brandenburgische Richtergesetz solle entsprechend der Abrede der Koalitionäre[5] zeitnah novelliert werden. Die Vorstandsvorsitzenden drückten ihre Erwartung aus, dass dabei mit Blick auf die allgemeinpolitische Entwicklung notwendig erscheinende Absicherungen, insbesondere durch eine Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz, vorgenommen würden. Dazu solle u.a. die Position des Präsidialrates gestärkt werden. Jedenfalls – hierin waren sich die Vorstandsmitglieder und der Minister einig – müssten die Mitbestimmungsregelungen des Richtergesetzes angegangen und der durch das OVG Berlin-Brandenburg für verfassungswidrig gehaltene[6] Zustand korrigiert werden.
Diskussion um Beurteilungspraxis
Offen gestaltete sich die Diskussion zu der Frage, ob nach dem ersten gemeinsamen Beurteilungsstichtag, dem 30. April 2026, der Regelbeurteilungszeitraum ggf. auf drei Jahre verkürzt werden könne und ob einer Ankreuzbeurteilung gegenüber der Weiterführung der gegenwärtigen Verbalbeurteilung der Vorrang eingeräumt werden solle.
Digitalisierung mit Maß und Ziel
Hinsichtlich der weiteren Einführung der eAkte, insbesondere in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen betonte der Minister: „Wir werden hier kein Chaos anrichten“. Der roll-out der eAkte solle Schritt um Schritt und stets unter Betrachtung des bereits Erreichten und der dabei aufgetretenen Probleme stattfinden. Klar sei aber auch: Der gesetzliche Einführungstermin (1. Januar 2026) sei einzuhalten. Ziel des Ministers sei es, diese gesetzliche Pflicht schrittweise und im engen Zusammenspiel mit den Gremien zu erreichen. Aus Sicht der Vorsitzenden bleibt abzuwarten, ob bzw. wie die vollständige Umsetzung bis zum Ende des Jahres geschafft werden kann.
KI verantwortungsvoll nutzen
In diesem Zusammenhang kam das bereits in der vorangehenden Legislaturperiode angeschobene KI-Projekt KAI (Königs Wusterhausen Artificial Intelligence)[7] zur Sprache. Auch mit Blick auf andere technische Unterstützungen, wie etwa MAKI oder EMIL betonte der Minister, dass Entscheider immer der Mensch bleiben müsse. Der Vorsitzende betonte, dass man die Möglichkeiten der eAkte auch nutzbar machen müsse.
Stärkung der rechtlichen Bildung
Zu dem aus Sicht des Landesverbands wichtigen Thema des Rechtskundeunterrichts vermochte der Minister mitzuteilen, dass gegenwärtig Fortbildungen beim GJPA bzw. der Justizakademie des Landes Brandenburg, ebenso wie eine neue Honorarordnung vorbereitet werden. Letzteres sei jedoch nicht vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes umsetzbar. Dann sei auch eine Anpassung der Honorarordnung für Leiter von Referendar-AGs angestrebt.
Strategie für moderne Außenwirkung
In Anknüpfung an die Veranstaltung des Landesverbands zum Thema Justiz und Medien im Rahmen der Landesvertreterversammlung im Herbst letzten Jahres erklärte der Minister, dass die Absicht bestehe, für das Social-Media-Konzept zunächst eine Agentur zu beauftragen.
Das Gespräch schloss in der Versicherung, den Austausch auch zukünftig fortzusetzen. Dies zeigt sich etwa auch in der Zusage des Ministers am öffentlichen Teil der für den 27.06.2025 angesetzten Landesvertreterversammlung in Potsdam teilzunehmen.
Dr. Marcus Rehtmeyer, Dr. Stephan Kirschnick
[1] Näher https://www.bdr-brb.de/aktuelles/news/treffen-mit-dem-neuen-justizminister-dr-grimm
[2] Abrufbar unter https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/themen/haushalt-und-finanzen/landeshaushalt/landeshaushalte-haushaltsplaene-und-rechnungen/.
[3]20241210_Koalitionsvertrag.pdf (brandenburg.de), Z. 1363 f.
[4] Etwa https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2025_bf.pdf, Z. 2017 ff.
[5] Rn. 3, Z. 1383 f.
[6] Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.08.2024 – OVG 4 B 4/23.
[7] Weitergehend https://mdjd.brandenburg.de/mdjd/de/presse/pressemitteilungen/ansicht/~04-12-2024-ki-entlastet-die-brandenburger-justiz.