VG Berlin: Besoldung kinderreicher Familien verfassungswidrig

 

Mit Entscheidungen vom 16. November 2023 hat das VG Berlin in mehreren Verfahren Vorlagebeschlüsse betreffend die familienbezogenen Bestandteile der R-Besoldung erlassen. Das VG hält die familienbezogenen Leistungen für Dienstkräfte mit mehr als zwei Kindern in den Jahren 2011 bis einschließlich 2020 für verfassungsrechtlich unzureichend und hat die entsprechenden Normen der Berliner Besoldungsgesetze dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 in Bezug auf die nordrhein-westfälische Besoldung entschieden, dass die Zuschläge ab dem dritten Kind um mindestens 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung liegen müssen (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17 u.a). Das VG hat nunmehr festgestellt, dass die für das dritte und vierte Kind gewährte zusätzliche Nettoalimentation in Berlin nicht einmal die Summe der Leistungen erreichte, die ein Grundsicherungsempfänger für seine Kinder erhalten hätte.

Sofern das Bundesverfassungsgericht die Rechtsansicht des VG teilt, können die Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Für den streitgegenständlichen Zeitraum von 10 Jahren stehen Nettozahlungen im deutlich fünfstelligen Bereich im Raum.

Dr. Patrick Bömeke