Ein persönlicher Bericht nach dem Terroranschlag auf den CSD.

Ein persönlicher Bericht nach dem Terroranschlag auf den CSD.
Unmittelbar nach dem Terroranschlag auf den CSD wurde die Frage diskutiert, ob ein Justizversagen vorliegt, ob ein Berliner Strafgericht den Anschlag hätte verhindern können. Es waren herausfordernde Tage für die Pressearbeit des DRB Berlin.
Terroranschlag und Hintergründe haben tief bewegt
Das Attentat auf den CSD am 25. Juli 2026 hat mich sehr bewegt. Meine Kinder hatten auf dem CSD gefeiert. Es war ein Anschlag auf meine Welt, auf mein Berlin. Noch am Abend des schrecklichen Terroranschlags wurde bekannt, dass der Täter am 12. Mai 2026 – und damit wenige Wochen vor der Tat – zwar verurteilt, jedoch unter Vorbewährung auf freien Fuß gesetzt worden war. Er war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz vom Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der als Hochrisikoperson eingestufte Täter war unter Auflagen freigekommen und von der Polizei observiert worden. Das Urteil war zum Tatzeitpunkt noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte.
Ich habe mich am Abend des Anschlags sofort gefragt, wie ich für den Richterbund Berlin auf Presseanfragen reagieren sollte. Denn es gehört zu meinen Aufgaben in unserem Landesverband, nahezu spontan Fragen der Journalistinnen und Journalisten zu beantworten.
Justiz erklären ist Aufgabe des DRB
Meines Erachtens ist der Richterbund auch verpflichtet, die Justiz zu erklären. Nur so können wir unberechtigte Vorwürfe abwehren, Vorurteilen entgegentreten und in unserer Medienwelt verstanden werden. Ich hatte mir zunächst vorgenommen, gegenüber der Presse in diesem Fall überhaupt keine inhaltliche Stellungnahme abzugeben. Ich kannte den Fall nicht, zweifelte zunächst ebenfalls an der Richtigkeit der Entscheidung und hätte das Urteil aufgrund meiner geringen Erfahrung im Strafrecht nicht sofort rechtfertigen oder erklären können. Und nur zu sagen, die Justiz arbeite grundsätzlich richtig, könne sich aber eben auch irren, fühlte sich angesichts der vielen Opfer völlig falsch an.
Heftige Kritik an der „Kuscheljustiz“
Kurz darauf begann die Justizschelte: Hätte die Justiz hart durchgegriffen, hätte der Täter hinter Gitter gesessen und den Terroranschlag nicht begehen können, so der Vorwurf. „Kuscheljustiz“ titelte eine Boulevardzeitung zwei Tage später. Sofort erinnerte ich mich an den persönlichen Shitstorm gegen einen Kollegen am Verwaltungsgericht, der persönlich für eine Entscheidung seiner Kammer zu Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze angefeindet und bedroht worden war. Wenige Tage nach dem Attentat wurde das Strafurteil veröffentlicht und öffentlich diskutiert.
Für mich, für uns, war klar: Sobald die Kritik an der Justiz sich persönlich gegen den Kollegen oder die Schöffen wenden würde, würden wir uns aktiv
und öffentlich schützend vor ihn stellen. Bis dahin würden wir ohne jegliche Presseerklärung das Strafrecht und die Möglichkeiten der Justiz erklären. Persönliche Angriffe blieben nach unserer Wahrnehmung glücklicherweise aus.
Berichterstattung im Ergebnis sachlich
Eine befreundete Jugendstrafrichterin versorgte mich mit allen Details, die ich für die Pressearbeit zum Jugendstrafrecht benötigte. Zu meinem Glück kamen erst dann die Anfragen der Presse. So konnte ich in Hintergrundgesprächen und einigen Interviews die Zusammenhänge der Entscheidung und den Unterschied zwischen Strafjustiz und polizeilicher Prävention erklären. Zugleich leistete die Presseabteilung des Strafgerichts eine hervorragende, offene und proaktive Arbeit. Auch wenn der Beitrag des DRB Berlin nur gering gewesen sein mag, blieb die Berichterstattung über die Arbeit der Berliner Justiz und über die Entscheidungsgründe des Urteils im Ergebnis erstaunlich sachlich und fundiert. Trotz der heftigen Kritik an dem Urteil wurde sehr schnell klar, dass das Strafgericht hier im Rahmen des geltenden Jugendrechts entschieden hatte.
Häufige Fragen nach dem Anschlag
Eine häufige Frage war, ob die Kritik an dem Urteil gerechtfertigt ist. Ich konnte darauf verweisen, dass es völlig legitim ist, Entscheidungen der Justiz zu kritisieren und unsere Arbeit zu hinterfragen. Ich konnte erklären, dass Richterinnen und Richter mit gefährlichen Menschen umgehen und über sie entscheiden müssen. Jeder Kollege wisse genau, dass unsere Entscheidungen auch nachteilige Folgen haben können, weswegen wir es uns bei unserer Arbeit auch nicht leicht machen. Ich habe in den Gesprächen betont, dass auch die Richterschaft von dem Anschlag sehr betroffen und erschrocken ist und der Anschlag auf den CSD die Kolleginnen und Kollegen sicherlich nachhaltig sensibilisiert hat. Aber als Richterinnen und Richter stehen wir nun einmal, auch bei allergrößter Sorgfalt, immer vor dem Risiko einer Fehleinschätzung, da wir den Angeklagten nicht in den Kopf schauen können. Wir müssen Prognosen anstellen und abwägen: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter wieder eine Straftat begeht? Und wie hoch, dass eine Resozialisierung gelingt? Vor diesen Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei Bewährungsentscheidungen oder wenn es darum geht, psychisch Kranke freizulassen. Es ist eine große Verantwortung, der wir uns aber stellen. Gefragt nach einer Bewertung der Entscheidung des Amtsgerichts, habe ich deutlich gemacht, dass ich mit Fachkollegen über den Fall und die geltenden Regeln des Jugendstrafrechts diskutiert habe und überzeugt bin, dass der Kollege sehr sorgfältig gearbeitet und den rechtlichen Maßstab zutreffend angewendet hat. Ich habe betont, dass mir auch keine anderslautenden rechtlichen Bewertungen bekannt sind. Hätte der Kollege mit den Schöffen anders entschieden, wären die Folgen anders gewesen, klar. Aber wer ausschließen will, dass Gefährder im Jugendstrafrecht eine Vorbewährung bekommen, muss das Jugendstrafrecht ändern. Auch wenn ein anderes Ergebnis noch so wünschenswert wäre, kann man dem Kollegen und den Schöffen nicht rückblickend vorwerfen, dass sie auf Grundlage der damals bekannten Umstände eine ihnen rechtlich mögliche Entscheidung getroffen haben, weil sie überzeugt waren, dass diese richtig ist.
Justizkritik hat Grenzen
In diesem Zusammenhang wurde ich oft zum Verhältnis von richterlicher Unabhängigkeit und Grenzen der Kritik gefragt. Hier habe ich klargestellt, dass für mich eine Grenze überschritten ist, wenn es polemisch oder persönlich wird, wenn nicht mehr unsere Arbeit kritisiert wird, sondern die Richter als Versager oder Täter bezeichnet oder als politisch indoktriniert dargestellt werden. Im vorliegenden Fall habe ich das aber nicht wahrgenommen. Natürlich gab es den Vorwurf der „Kuscheljustiz“, aber solche Kritik hält sich im legitimen Rahmen.
Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Wut äußern. Es ist dann unsere Aufgabe als Richterschaft, insbesondere als Interessenvertretung, zu erklären, dass das Strafrecht zur Ahndung begangener Straftaten dient und nicht zu deren Vorbeugung.
Mir war es wichtig, bei der Diskussion zwischen den Aufgaben der Justiz, der Sicherheitsbehörden und der Politik zu unterscheiden. Denn der Terroranschlag hat gezeigt, dass wir uns besser vor Gefährdern schützen müssen. Über Maßnahmen wie Fußfesseln für Gefährder oder niedrigere Hürden beim Unterbindungsgewahrsam muss die Politik entscheiden. Es ist ihre Aufgabe zu diskutieren, was wir als Gesellschaft brauchen und was nicht. Der Fall zeigt, dass das Strafrecht allein solche Probleme nicht lösen kann.
Justiz braucht gute Pressearbeit
Die Nachfragen ebbten wenige Tage später ab. Das Interesse an der Justiz hat mir gezeigt, wie wichtig generell eine professionelle Pressearbeit ist. Die Strafjustiz ist dabei hervorragend aufgestellt. Für die Interessenvertretungen ist es eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Wir müssen öfter über unsere Arbeit berichten, über unseren Arbeitsalltag, über unsere Aufgaben, über die Möglichkeiten und Grenzen, Recht zu sprechen. Wir müssen verständliche Erklärungen für unsere Urteile liefern und die Komplexität unserer Entscheidungsgrundlagen aufzeigen.
Der Spruch „Der Richter spricht durch sein Urteil, ansonsten schweigt er“ hat für die oder den Einzelnen zwar eine wichtige Bedeutung, für die Justiz und die Interessenvertretungen gehört er aber ins letzte Jahrhundert. Die Zeiten, in denen sich die Richterschaft aus der öffentlichen Debatte um ihre Arbeit heraushalten kann, sind längst vorbei.
Dr. Stefan Schifferdecker