Berlin senkt Einstellungsvoraussetzungen weiter

 

 

 

Das Land Berlin sucht Juristinnen und Juristen, welche die Bereitschaft und Flexibilität aufweisen, in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaft zum Einsatz zu kommen. Das Land wirbt mit flexiblen Arbeitszeiten, so dass Familie und Beruf gut zu vereinbaren sind. Um überhaupt noch ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu finden sucht das Land jedoch nur noch das Mittelmaß. In der Ersten Juristischen Prüfung benötigen die Interessenten mindestens 7,0 Punkte, in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens 7,5 Punkte und in beiden Staatsexamina zusammen müssen sie mindestens 15 Punkte erreicht haben.

Dem stehen aber Examensnoten gegenüber, die sich stetig verbessen. Im Jahr 2020 legten nach Angaben des Bundesamtes für Justiz im Land Berlin 48,9 Prozent (!) der Absolventinnen und Absolventen die Erste Juristische Prüfung mit vollbefriedigend oder besser ab (237 Personen). Bundesweit waren es im Jahr 2020 37,4 Prozent (3373 Personen). Das Zweite Juristische Staatsprüfung absolvierten im Jahr 2020 in Berlin 30,2 Prozent der Absolventinnen und Absolventen mit der Note vollbefriedigend oder besser (215 Personen). Bundesweit waren es nur 21,3 Prozent (1884 Personen).

Die Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen lässt sich auch nicht mit einer deutlich geringeren Absolventenzahl rechtfertigen. Nach der Statistik des Bundesamtes für Justiz liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von 2011 bis 2020 bei jährlich durchschnittlich 7.647. 2020 war es insgesamt 7.818 Personen. Von 2001 bis 2010 hatte die Absolventenzahl leicht höher bei durchschnittlich 9.277 Personen pro Jahr gelegen.

Von den 620 Personen im Vorbereitungsdienst zum 1. Januar 2021 waren in Berlin 55,3 Prozent Frauen. Bundesweit liegt der Frauenanteil im Vorbereitungsdienst bei durchschnittlich 57,4 Prozent.

Dr. Stefan Schifferdecker