Stellungnahme zur Hauptstadtzulage der Berufsverbände der Berliner Justiz

Gemeinsamer Brief mit dem Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter

Sehr geehrter Herr Senator,
sehr geehrte Damen und Herren,


nach den aktuellen Planungen des Senats soll die beabsichtigte „Hauptstadtzulage“ auch Mitarbeitenden der Besoldungsgruppe A 13 und der Entgeltgruppe E 13, nicht aber den Kolleginnen und Kollegen der Besoldungsgruppe R 1 gewährt werden. Das stellt sich für uns als ungerechtfertigtes

Sonderopfer der Justiz dar. Der Senat scheint der Auffassung zu sein, dass
Verwaltungsjuristen und Lehrer einer Zulage bedürfen, nicht aber die angeblich „gut bezahlten“
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Eine junge Richterin oder ein junger Staatsanwalt verdienen in den ersten sieben Jahren ihres
Berufslebens weniger als eine Regierungsrätin oder ein Studienrat in der Endstufe, benötigen
die Hauptstadtzulage wirtschaftlich jedoch ebenso. Die Endbesoldung der Besoldungsgruppe
A 13 liegt deutlich über der in den Erfahrungsstufen I bis III gezahlten Besoldung nach R 1.
Deutliche Verschiebungen bei der Bezahlung gab es auch schon im Vergleich zu Angestellten.
Durch die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung und die damit erfolgte Höhergruppierung
von Grundschullehrern und die übertarifliche Entlohnung angestellter Lehrer in der Erfahrungsstufe
5 TV-L verdient eine angestellte Grundschullehrerin bzw. ein Grundschullehrer während der ersten sieben Jahre des Berufslebens (bei unterstellt gleichen Kosten für die Krankenversicherung) netto mehr als eine zeitgleich eingestellte Richterin oder Staatsanwältin. Diese Differenz darf sich durch die Vorenthaltung der „Hauptstadtzulage“ nicht noch weiter erhöhen.

Für die Zuerkennung der „Hauptstadtzulage“ ist eine Unterscheidung zwischen den nach der
Besoldungsgruppe R und A Entlohnten sowie zwischen Richterinnen und Richtern und angestellten
Lehrern nicht gerechtfertigt.


Wir fordern den Senat auf, die „Hauptstadtzulage“ auch im Einstiegsamt des höheren
Justizdienstes zu gewähren.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Stefan Schifferdecker
Deutscher Richterbund Landesverband Berlin
e.V.

und 

Dirk Maresch
Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
in Berlin e.V.
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