Stellungnahme zur Korruptionsbekämpfung

 

Wir haben eine Änderung der AV Belohnung und Geschenke angeregt.


Vielen Dank, dass wir die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten haben. Diese nutzen wir gern. Wir begrüßen die Neufassung der Ausführungsvorschriften, die den Kolleginnen und Kollegen Richtlinien für ihr Verhalten geben, um einem Korruptionsverdacht effektiv entgegen wirken zu können.


Wir regen jedoch an, die Beträge für Aufmerksamkeiten nach Ziffer IV 2. c) und e) zu erhöhen, für die eine allgemeine Zustimmung erteilt werden kann. Denn die dort genannten Beträge sind trotz eines deutlich gestiegenen Preisniveaus seit Jahren unverändert. Damit gelangen die Kolleginnen und Kollegen häufiger in die Verlegenheit, unverbindliche Aufmerksamkeiten oder Danksagungen zurückweisen bzw. erklären zu müssen, dass man die Aufmerksamkeit nicht behalten könne. Wir regen an, die Beträge auf 15 bis 20 EUR für Beträge nach Ziffer 2c und 8 bis 10 EUR für Beträge nach Ziffer 2e zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Schifferdecker
für den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin e.V.