Stellungnahme zur AV Stellenausschreibung

Unsere kurze Stellungnahme zur Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Ausschreibung von Beamtenstellen (AV Stellenausschreibung)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Ausschreibung von Beamtenstellen (AV Stellenausschreibung) Stellung nehmen zu können. Im Einzelnen ist Folgendes anzumerken:

  • Die geplante Ausweitung des Geltungsbereiches (Ziffer 2 der Ausführungsvorschriften) ist für unsere Mitglieder bedeutungslos, der Sache nach aber zu begrüßen und unterstützen.
  • Die angedachte Verkürzung der Mindestausschreibungsdauer auf zwei Wochen (Ziffer 5 der Ausführungsvorschriften) lehnt der Richterbund hingegen ab. Bereits die jetzt einzuhaltenden drei Wochen erscheinen uns bedenklich kurz, um die für das Leben eines Menschen sehr bedeutsame Entscheidung, ob er sich auf eine Stelle bewerben will. Der Richterbund setzt sich daher dafür ein, die bisherige Mindestausschreibungsdauer beizubehalten. Bei der Entscheidung sollten auch familiäre Belange, etwa Schulferien, einbezogen werden.
  • Auch den Plan, das zentrale Ausschreibungsorgan vom Amtsblatt auf das Karriereportal des Landes Berlin umzustellen (Ziffer 6 der Ausführungsvorschriften), lehnen wir ab, solange eine entsprechende Umstellung nicht auch für die Richterinnen und Richter erfolgt ist. Solange dies nicht geschehen ist, fielen die Ausschreibungen für beide miteinander indes „durchlässigen“ Berufsgruppen auseinander. Dies ist nicht hinzunehmen.
  • Das geplante Rundschreiben wäre entsprechend unseren Bedenken anzupassen.
  • Was soll im Übrigen künftig für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare gelten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Elzer

für den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin e.V.