Stellungnahme zur Abfrage der Besoldungsstandpunkte

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen fragte außerhalb eines förmlichen Beteiligungsverfahrens nach Standpunkten zur Besoldung. Wir haben Stellung bezogen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit, auch außerhalb eines förmlichen Beteiligungsverfahrens Stellung nehmen zu können. Im derzeitigen Verfahrensstadium beschränken wir uns darauf, lediglich allgemeine Standpunkte mitzuteilen:


1. Deutliche allgemeine Anhebung des Besoldungsniveaus

Der Deutsche Richterbund Berlin fordert eine allgemeine, deutliche Anhebung des Besoldungsniveaus für alle Besoldungsgruppen im Land Berlin, insbesondere eine schnellere Angleichung an den Bundesdurchschnitt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 – 2 C 56.16 – hat verdeutlicht, dass zum einen die unteren Besoldungsgruppen in Berlin in inakzeptabler Weise eine Alimentation nur nahe dem Grundsicherungsniveau erhalten und zum anderen die darüber liegenden Gruppen bis mindestens 2015 evident unzureichend besoldet wurden.

Eine Neustrukturierung des Besoldungsrechts muss die Voraussetzungen schaffen, den öffentlichen Dienst in Berlin wieder attraktiv und zukunftsfähig zu machen. Denn der Berliner Landesdienst steht in einer besonderen Konkurrenzsituation zum Bund und dem Land Brandenburg.


2. Bessere Berücksichtigung von Leistung und Ausbildung

Wir fordern darüber hinaus, eine Korrektur der immer geringer werdenden Besoldungsabstände zwischen den einzelnen Diensten (einfach/ mittel/ gehoben/ höher). Bei der Neustrukturierung des Besoldungsrechts in Berlin müssen Leistung und Verantwortung sowie Ausbildung wieder mehr berücksichtigt werden.

Der Abstand der Besoldung zwischen den Besoldungsgruppen A6 und A15/R1 sank von 1990 bis 2016 um ca. 16 %, der Abstand zur Besoldungsgruppe A9 um ca. 9 %. Diese Zahlen berücksichtigen noch nicht die überdurchschnittlichen Einkommensanstiege in Berufen, die eine akademische Ausbildung voraussetzen, in der Privatwirtschaft.

Dabei fordern wir ausdrücklich keine finanzielle Besserstellung nur der R-Besoldung, sondern einen angemesseneren Besoldungsabstand für beamtete Lehrerinnen und Lehrer, für Ärztinnen und Ärzte, für Hauptkommissarinnen und Hauptkommissare, für Ingenieurinnen und Ingenieure, für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Berlin kann dem Fachkräftemangel nur begegnen und seine Zukunftsfähigkeit nur sichern, wenn es entsprechend der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung besser Ausgebildete auch besser bezahlt.

Wir fordern insbesondere Regelungen für die angemessene Bezahlung von IT-Fachkräften. Umgehungslösungen, z.B. die Besetzung von R-Planstellen für weit überwiegende Verwaltungstätigkeit, darf es nicht weiter geben. Hier könnten Stellen mit B-Besoldung an den Gerichten geschaffen werden.

 

3. Keine Befriedigung von Einzelinteressen

Wir fordern, auf punktuelle Eingriffe in das Besoldungsgefüge zur individuellen Befriedigung von Einzelinteressen und Abwehr von gegenwärtigen Personalengpässen zu verzichten. Nach unserer Wahrnehmung wurden in letzter Zeit vermehrt Zulagen und Zuschüsse sowie unterschiedliche Sonderzahlungen beschlossen. Dies gefährdet die Gleichbehandlung im Besoldungssystem der gestuften Alimentation und führt auf lange Sicht zu Verwerfungen im Öffentlichen Dienst Berlins. Mit einer attraktiven allgemeinen Grundbesoldung bedarf es der Zulagen nur noch in speziellen Fällen.

 

4. Integration der Sonderzahlungen in das Grundgehalt

Wir fordern die Integration von Sonderzahlungen in die Grundgehaltstabellen. Nur damit sind diese Leistungen versorgungswirksam und nehmen an der Einkommensentwicklung teil.

Mindestens fordern wir eine einheitliche prozentuale Sonderzahlung zum Jahresende. Die derzeitige Praxis der gestaffelten Sonderzahlungshöhe bis A9 und ab A10 halten wir für verfassungswidrig. Einkommensrückschritte bei einer Beförderung von A9 nach A10 am Ende des Jahres darf es nicht weiter geben – und muss es bei amtsangemessener Grundbesoldung insbesondere des einfachen und mittleren Dienstes auch nicht geben.

 

5.

Gern sind wir bereit, die weitere Entwicklung zu begleiten. Sobald ein konkreter Referentenentwurf vorliegt, werden wir uns innerhalb des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens dazu äußern.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schifferdecker

für den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin e.V.