Mitgliederbrief v. 17. März 2020: Justiz in der Corona-Krise

 

Die Verbreitung des Coronavirus stellt die Justiz vor enorme Herausforderungen. Diese müssen wir nun verantwortungsvoll und mit Augenmaß meistern.

UPDATE:

  • Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat sich am 25. März 2020 mit einem Brief an die Bürgerinnen und Bürger gewandt. Sie  finden ihn auf den Seiten der Senatsverwaltung.

  • Den nachfolgenden Mitliederbrief haben wir am 17. März 2020 veröffentlicht, als noch kein Gericht in den Notfallbetrieb überführt, die Schließung der Schulen und Kindergärten aber schon beschlossen war, und uns viele besorgte Nachfragen zum Umgang mit der Krisensituation erreichten. Die darin enthaltene Kritik ist nun teilweise überholt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die rasante Verbreitung des Coronavirus stellt uns persönlich und auch die Justiz vor enorme Herausforderungen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind deshalb verständlicherweise verunsichert. Wir Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie alle weiteren Dienste müssen diese nun verantwortungsvoll und mit Augenmaß meistern.

Der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Behrendt, schweigt zum Umgang mit der Krise. Das offenbart erneut sein Desinteresse an der Justiz und den fehlenden Willen, zumindest in Krisenzeiten zu führen.

Die Senatsverwaltung und die Gerichtsverwaltungen reagieren sehr zögerlich und kommunizieren aktuelle Entscheidungen kaum. Während sich Unternehmen, Kanzleien und andere Verwaltungen spätestens seit letzter Woche auf den Ernstfall vorbereiten, war es nur noch zynisch zu nennen, dass an einigen Standorten Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwälte zunächst lediglich Hinweise zu Hygienemaßnahmen und ein Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zur Kenntnis erhielten, dass ihnen drei Tage Sonderurlaub zustehen. Tatsächlich bedarf es klarer und transparenter, nach außen kommunizierter Regelungen für alle Dienste, aber auch für die Bürger und die rechtsberatenden Berufe.

Die einzelnen Gerichte regeln derzeit völlig unterschiedlich, wie der Dienstbetrieb fortgeführt werden soll. Während einige Gerichte planvoll den Gerichtsbetrieb auf die Bearbeitung der Eilsachen reduzieren, entsteht bei anderen der Eindruck, sie wollten keine Anpassung an die aktuelle Situation. Es rächt sich im Übrigen abermals, dass - mit Ausnahme der Sozialgerichtsbarkeit - eine häusliche Arbeit nur in begrenztem Maße möglich ist. Dabei müssen wir ehrlich sein: Angesichts des durch die Kita- und Schulschließungen ausgelösten Betreuungsnotstands sowie drohender Infektionen und Quarantänemaßnahmen wird in allen Bereichen schon in naher Zukunft mit massiven Ausfällen zu rechnen sein.

Leider hilft es uns nicht, auf Handlungsempfehlungen zu warten. Sie werden aus Zögerlichkeit oder Unwissenheit, aus Angst vor Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit oder der Sorge vor Panikmache nicht schnell genug ergehen.

Setzen Sie sich daher selbst dafür ein, dass soziale Kontakte so weit wie möglich vermieden werden und auch an Ihrem Gericht alles auf einen Notbetrieb reduziert wird. Haben Sie den Mut, terminierte Verhandlungen aufzuheben. Sollte dies nicht möglich sein, reduzieren Sie die Termine für acht Wochen auf das gerade noch vertretbare Maß. Haben Sie Verständnis für die Ängste und persönlichen Zwänge (z.B. bei der Kinderbetreuung) gegenüber Justizmitarbeitenden, gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und gegenüber Beteiligten. Verlängern Sie Stellungnahmefristen großzügig, verzichten Sie aus Rücksicht auf die Nöte der Beteiligten auf Präklusionsfristen. Den Richterinnen und Richtern obliegt die Sitzungsgewalt. Machen Sie davon Gebrauch, denn für das Verhalten im Sitzungsaal werden wir keine Anweisungen erhalten. Ziehen Sie sich – soweit möglich – ins Heimbüro zurück. Jede/r von uns hat Akten, für die immer mal Zeit gefunden werden sollte. Gewährleisten Sie aber auf der anderen Seite die Bearbeitung und Rechtsprechung in den eiligen Fällen. Auch das ist unsere selbstverständliche Verantwortung.

Für viele von uns ist die Möglichkeit einer Kinderbetreuung etwa für Bereitschaftsdienste notwendig. Mit Erschrecken haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Festlegungen des Senats vom 13. März 2020 zu einem Anspruch auf die Kindernotbetreuung die Tätigkeiten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (mindestens im Bereitschaftsdienst) nicht erwähnen. Das Land Brandenburg führt in einer entsprechenden Regelung gesondert den Bereich „Rechtspflege“ auf. Das hätte dem Berliner Justizsenator auffallen müssen! Notwendige Dienste innerhalb der Justiz können allerdings unter den Begriff „Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Behörden“ oder den Begriff „betriebsnotwendiges Personal der Grundversorgung“ subsumiert werden. Wir rufen jene Kolleginnen und Kollegen auf, welche die Notbetreuung z.B. für Bereitschaftsdienste zwingend benötigen, gegenüber den Verwaltungen auf einer Attestierung des Notbetreuungsbedarfs zu bestehen. Wir werden uns für eine Konkretisierung der Festlegungen zur Notbetreuung einsetzen.

Bitte beachten Sie bei aller Kritik an den Notmaßnahmen und den Einschränkungen der Arbeit in der Justiz, dass es in Berlin viele Menschen gibt, die deutlich härter von der Krise getroffen werden, z.B. weil ihre Existenzgrundlage unmittelbar bedroht ist. Öffentlicher Unmut wegen der Absage oder Vertagung einer Verhandlung dürfte außerhalb der Justizwelt auf wenig Verständnis stoßen.

Zum Schluss: Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass wir die Corona-Pandemie gemeinsam zügig bekämpfen können. Bitte bleiben Sie gesund.

Mit herzlichen kollegialen Grüßen

 

Dr. Stefan Schifferdecker
-- für den Vorstand des DRB Berlin --