Justizsenator spielt beim LGG auf Zeit. Schluss mit der Pokerei!

Die Haltung des  Senators für Justiz, Verbraucherschutz Antidiskriminierung, Dr. Behrendt, richterliche Personalvertreterinnen nicht wie gesetzlich vorgesehen zu beteiligen, ist nicht weiter hinnehmbar!

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am 17. Oktober 2019 (4 B 22/17 sowie 4 B 23/17) entschieden, dass das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) auf Richterinnen und Richter nicht anzuwenden ist. Seitdem beteiligt der Senator die Frauenvertreterinnen bei rein richterlichen Angelegenheiten nicht mehr.

Es ist zweifelhaft, ob diese Haltung angesichts der Vorläufigkeit der OVG-Entscheidungen richtig ist. Nicht hinnehmbar ist jedenfalls, dass Dr. Behrendt nichts unternimmt! Die Wahl der Gesamtfrauenvertreterinnen steht noch im Jahr 2020 an. Dr. Behrendt nimmt damit bewusst in Kauf, dass die Richterinnen von der Wahl ausgeschlossen werden und damit möglicherweise jahrelang keine Interessensvertretung haben. 

Darüber hinaus versucht sein Haus, Bemühungen die mögliche Regelungslücke im LGG zu schließen, sogar zu bremsen. Daniela Brückner, seine Staatssekretärin, hat Barbara König, Staatssekretärin für Gleichstellung, mitgeteilt, man fühle sich an die OVG-Entscheidungen trotz fehlender Rechtskraft gebunden. Sie hat aber auch klargestellt, mit einer Änderung der Rechtslage solange zuwarten zu wollen, bis die OVG-Entscheidungen rechtskräftig werden.

Der Richterbund – Landesverband Berlin – fordert, diese Haltung aufzugeben und die notwendigen Schritte sofort zu unternehmen!

Katrin-Elena Schönberg
Vorsitzende