Evaluation des Berliner Richtergesetzes

Berufsverbände und die Vertretungen der Richter und Staatsanwälte geben kritische Stellungnahmen zu Berliner Richtergesetz ab

Derzeit prüft die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, ob sich das im Jahr 2011 in Kraft getretene Berliner Richtergesetz bewährt hat und welche Änderungen ggf. erforderlich sind.

Die Berufsverbände und die Vertretungen der Richter und Staatsanwälte haben ihre Stellungnahmen bereits abgegeben. Senator Dr. Behrendt, der vor seinem Amtsantritt Ende des Jahres 2016 als Oppositionspolitiker die von den Verbänden im Gesetzgebungsverfahren erhobenen Einwände noch unterstützt hatte, tut sich nun schwer, bei seiner damaligen Haltung zu bleiben. Er hat bei einer Veranstaltung im Kammergericht am 26. März 2019 auf die unterschiedlichen Auffassungen der Verbände hingewiesen, die man sorgfältig prüfen müsse. Die Kritik der Verbände am bestehenden Gesetz unterscheidet sich jedoch lediglich in Nuancen; so werden beispielsweise zum erforderlichen Ausmaß der Selbstverwaltung der Gerichte unterschiedliche Ansichten vertreten.

Der Landesverband Berlin des DRB hat in seiner Stellungnahme insbesondere die Regelungen über den Richterwahlausschuss beanstandet. Die derzeitige Zusammensetzung und der Gang der Entscheidungsfindung sind nicht sachgerecht, die fehlende Auswahlmöglichkeit des Ausschusses ist bedenklich. In Bezug auf das im Richtergesetz geregelte Verfahren zur Wahl des Präsidialrats hat der Landesverband die vorgeschriebene Listenwahl bemängelt und gefordert, dass dieser nicht nur über einen Personalvorschlag befinden, sondern auch eine eigene Bewerberentscheidung treffen und einen eigenen Vorschlag formulieren solle. Zum Beurteilungswesen ist angemerkt worden, dass die aufgrund von § 9 Abs. 3 des Berliner Richtergesetzes erlassenen Beurteilungsrichtlinien unzureichend und intransparent seien. Ferner überzeugt die Ansiedlung der Richterdienstgerichte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht.

Der Landesverband steht mit den übrigen Berufsverbänden und den Beschäftigtenvertretungen in engem Kontakt und wird über den Fortgang der Evaluation berichten.

 

Dr. Stefan Schifferdecker