Energiekrise schröpft den Öffentlichen Dienst – Inflationsausgleich jetzt!

Pressemeldung vom 24. Oktober 2022

 

Die drastische Steigerung der Lebenshaltungskosten führt auch im Öffentlichen Dienst zu massiven Reallohnverlusten. Die Inflation ist in den letzten 12 Monaten drastisch gestiegen, so stark wie seit 70 Jahren nicht mehr; zurzeit liegt sie bei 10 Prozent. Nach der letzten Erhöhung vor 23 Monaten soll die Besoldung für den Öffentlichen Dienst in Berlin im Dezember 2022 nur um 2,8 Prozent steigen. Das reicht nicht!

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin fordert vom Land Berlin eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung um mindestens 10 Prozent für die Beamtinnen und Beamten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter. Nur so kann verhindert werden, dass Berlin wieder eine verfassungswidrig zu niedrige Besoldung zahlt.

Für die Angestellten von Bund und Kommunen halten die Tarifkommissionen der Gewerkschaften höhere Tarifforderungen für notwendig. Der Bund schafft derzeit Möglichkeiten für Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirtschaftlich zu unterstützen. Das Land Berlin ist als Dienstherr nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Bezahlung zu leisten und ein Kriterium hierfür ist die Beachtung der Inflation bei Besoldungserhöhungen.

Daher gilt nun: mindestens 10 Prozent jetzt!.

 

Dr. Stefan Schifferdecker und Dr. Patrick Bömeke
Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin