Besoldung der Berliner Richter und Staatsanwälte verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) festgestellt, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Jahren 2009 bis 2015 verfassungswidrig zu gering war. Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin waren mit dem vom Grundgesetz gewährleisteten Alimentationsprinzip nicht vereinbar. Die Besoldung habe nicht genügt, um Richtern und Staatsanwälten einen ihrer Verantwortung entsprechenden Lebensunterhalt zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund könne auch nicht die Rede davon sein, dass es dem Land Berlin noch gelinge, durchgehend überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte anzuwerben.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin aufgegeben, zum 1. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Es hat klargestellt, dass eine rückwirkende Behebung denjenigen Bediensteten zu gewähren ist, die sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit Widerspruchs- oder Klageverfahren gewehrt haben.

Der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin – sieht sich durch die Entscheidung des BVerfG in seiner seit Jahren vertretenen Auffassung bestätigt. Mit beachtenswert deutlichen Worten hat das Gericht die systematische Unterbezahlung des Öffentlichen Dienstes im Land Berlin angeprangert (vgl. Pressemitteilung des BVerfG Nr. 63/2020 v. 28.7.2020) und verdeutlicht, dass die Bezahlung ihre qualitätssichernde Funktion nicht erfüllen konnte.

Der Richterbund Berlin fordert vom Land Berlin, das Urteil rasch in allen seinen Konsequenzen umzusetzen. Auch wenn in den letzten Jahren die Besoldung erhöht worden ist, um die erheblichen Rückstände aufzuholen, genügt dies nicht. Die Besoldung im Land Berlin liegt immer noch nicht im Durchschnitt der Bundesländer; ferner wurden Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei aktuellen Besoldungsanpassungen weiter benachteiligt (geringere Sonderzahlungen, keine Hauptstadtzulage). Es ist zudem eine Frage der Gerechtigkeit, dass unabhängig von der expliziten Verpflichtung durch das BVerfG das Land Berlin Nachzahlungen auch jenen gewährt, die im Vertrauen auf die Redlichkeit ihres Dienstherrn keinen Widerspruch gegen die Besoldung erhoben haben. Es kann nicht sein, dass Berlin über Jahre zu wenig bezahlt und nun den Beschäftigten vorwirft, sie hätten dagegen vorgehen müssen, um zu erhalten, was ihnen nach der Verfassung mindestens zugestanden hätte.

Welche konkreten finanziellen Auswirkungen der Beschluss auf die für die Vergangenheit zu gewährende Besoldung und auf die aktuelle und künftige Besoldung hat, werden wir eingehend prüfen. Wir danken jenen, die durch jahrelange Proteste, durch Widersprüche und Klagen die aktuelle Entscheidung ermöglicht haben.

Katrin Schönberg                                                      Dr. Stefan Schifferdecker
Vorsitzende                                                               stellv. Vorsitzender