Beratungsstelle bei Diskriminierungsvorwürfen

Die Planung und der Erlass des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) hat im letzten Jahr hohe Wellen geschlagen.

Die Planung und der Erlass des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) hat im letzten Jahr hohe Wellen geschlagen. Viele befürchteten, durch die großzügigen Regelungen und die Beweislastumkehr zulasten des öffentlichen Dienstes allein durch die Behauptung einer Diskriminierung an den Pranger gestellt zu werden.

Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Rahmendienstvereinbarung zum LADG war daher die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle, an die sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem – berechtigten oder unberechtigten – Diskriminierungsvorwurf beraten lassen können. Diese Anlaufstelle wurde nun bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung eingerichtet. Wer Beratungsbedarf hat, kann sich unter der E-Mail-Adresse beratung.ladg@senjustva.berlin.de oder unter der Telefonnummer 9(0)13 3258 vertraulich beraten lassen. Auf Wunsch kann für eine rechtliche Erstberatung auch ein Beratungsschein für eine vorgegebene Auswahl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten übersandt werden.  Es wird eine Gebühr gemäß § 34 Abs. 1 RVG i.H.v. 190 EUR zzgl. USt. übernommen.

Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, die von einem Diskriminierungsvorwurf betroffen sind, sich vor einer Äußerung im Verfahren beraten zu lassen. Denn die Fragen des Regressrisikos bei einer – durch die Beweislastregeln erleichterten – Diskriminierungsentschädigung sind nicht abschließend geklärt.

 

Dr. Stefan Schifferdecker