Besoldungswiderspruch 2019 einlegen

Auch in diesem Jahr empfiehlt der Landesverband Berlin des DRB den Richtern und Staatsanwälten, Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung einzulegen.

Das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Amtsangemessenheit der Berliner R-Besoldung (2 BvL 4/18) aufgrund des Vorlagebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 (2 C 56.16, 2 C 57.16 und 2 C 58.16) ist noch immer nicht beendet. Die Maßstäbe für die Bemessung der unteren Grenze der Amtsangemessenheit der Besoldung in Berlin sind weiter unklar. Der Landesverband Berlin des DRB kann daher derzeit zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs für das Jahr 2019 keine Aussagen machen. Um etwaige Ansprüche zu sichern, empfehlen wir in jedem Fall Widerspruch einzulegen.

Nach Informationen des DRB beabsichtigt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, das vorgenannte Verfahren möglichst noch während der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, d.h. bis Mai 2020, zu entscheiden.

Dr. Patrick Bömeke