Berliner Hauptstadtzulage geplant

„Ballungsraumzulage" nur für untere Besoldungsgruppen?

Die Regierungsfraktionen der Parteien SPD, Die Linken und Bündnis 90/Die Grünen haben sich dem Grunde nach auf einen Haushaltsentwurf für die kommenden beiden Jahre verständigt. Beamten und Angestellte der unteren Lohn- und Besoldungsgruppen im Öffentlichen Dienst sollen ab November 2020 eine „Ballungsraum-" bzw. „Hauptstadtzulage" von je 150 Euro pro Monat erhalten. Zunächst sollte die Zulage nur Personen zu Gute kommen, die weniger als 5.000 Euro brutto verdienen, zuletzt hieß es in der Presse, dass die Berechtigung stattdessen bis zur Besoldungsgruppe A 13/Entgeltgruppe E 13 gezahlt werden solle. Was dies für Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 bedeutet, war bei Redaktionsschluss völlig offen, da die Besoldungsgruppe R 1 auch im Eingangsamt über der Eingangsbesoldung nach A 13 liegt.

Dr. Stefan Schifferdecker