Der Senat von Berlin hat die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Anlehnung an das Hamburger Gesetz zur pauschalen Beihilfe beschlossen.
Im August hatte uns die Senatsverwaltung für Finanzen einen Gesetzentwurf zur Stellungnahme übersandt. Der Richterbund Berlin begrüßt die Einführung einer solchen Beihilfe. Die Änderung beseitigt insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, eine langjährige Ungerechtigkeit. Denn diese mussten die Kosten der Krankenversicherung vollständig aus eigener Tasche zahlen, ohne im Krankheitsfall Unterstützung durch Beihilfeleistungen zu erhalten.
Die Änderung des Gesetzes soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Vorgesehen ist die Gewährung einer Pauschale auf Antrag und anstelle einer individuellen Beihilfeleistung. Die Wahl der Pauschale muss jedoch unwiderruflich den Verzicht auf eine individuelle Beihilfe enthalten, wobei im Härtefall ein Beihilfeanspruch unberührt bleibt. Die Wahl kann auch von privat krankenversicherten Kolleginnen und Kollegen getroffen werden, den Hauptanwendungsbereich sehen wir jedoch bei den freiwillig gesetzlich Versicherten.
Die Regelungen betreffen nur die Krankenversicherung, nicht auch die Pflegeversicherung. Der bisherige Anspruch auf Beihilfe in Pflegefällen bleibt auch bei Wahl der pauschalen Beihilfe unberührt.
Die private Versicherungswirtschaft läuft gegen das Vorgehen Sturm und sieht darin die schleichende Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung unter Abschaffung der PKV. Dem Protest hat sich der Deutsche Beamtenbund recht unkritisch angeschlossen. Unserer Ansicht nach überwiegen derzeit die Vorteile für bislang erheblich benachteiligte Kolleginnen und Kollegen, so dass ein Festhalten am Dogma der privaten Krankenversicherung für Richter und Beamten nicht gerechtfertigt ist.
Dr. Stefan Schifferdecker