Auf Bundesebene ruht still der See

Entscheidung zur Berliner A-Besoldung weiter offen – DRB-Bundesverband arbeitet an bundeseinheitlicher R-Besoldung.

Die Hoffnung, bereits in der ersten Hälfte des Jahres eine Entscheidung des BVerfG zur Berliner A-Besoldung zu bekommen, hat sich leider nicht erfüllt. Auf der Website des BVerfG stehen die Verfahren 2 BvL 5/18 u.a. weiter in der Rubrik der „geplanten Entscheidungen für 2025“. Wann mit einer Entscheidung indes tatsächlich zu rechnen ist, ist aktuell völlig offen. Im Dezernat des BVR Dr. Maidowski sind nunmehr auch die Verfahren zur A, C und R-Besoldung in Bremen (2 BvL 2/16 u.a.) in dieser Rubrik ausgewiesen. Auch insofern ist indes über einen konkreten Zeitplan nichts bekannt. Nichts anderes gilt für die von BVR Dr. Wöckel vorzubereitenden Entscheidungen betreffend die saarländische A- und R-Besoldung (2 BvL 11/18). Die Amtszeit von BVR Dr. Maidowski endet spätestens im kommenden Jahr. Es bleibt zu hoffen, dass die Verfahren bis dahin zum Abschluss gebracht werden können.

Auch aus dem Bundesverband ist im Besoldungsbereich aktuell nicht viel Neues zu berichten. Das von der DRB-Besoldungskommission erarbeitete interne Diskussionspapier zur „Weiterentwicklung der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten“ soll weiterentwickelt werden. Der Bundesverband präferiert nun mehrheitlich eine von der A-Besoldung abgekoppelte, bundeseinheitliche R-Besoldung. Die Besoldungskommission wird hierzu weitere Vorschläge erarbeiten.

Patrick Bömeke