Mit einem kleinen Erdbeben begann der Besoldungsmonat Oktober:
Mit einem kleinen Erdbeben begann der Besoldungsmonat Oktober:
Der Senat gab bekannt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des Berliner Besoldungsniveaus an das Bundesgrundniveau zu kippen. Es sollte nur eine Übernahme des TV-L-Tarifergebnisses erfolgen. Entgegen der vorherigen Ankündigung und dem Referentenentwurf wurde die – ohnehin schon zu niedrige – zusätzliche Erhöhung um zwei mal weitere 0,76 Prozentpunkte vom Senat also kassiert.
Nach kräftigem öffentlichen Druck liegt mittlerweile ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Er sieht vor, dass zumindest eine Erhöhung um zwei mal weitere 0,4 Prozentpunkte erfolgen soll. Damit wäre ab Februar 2025 mit einer Erhöhung um insgesamt 5,9 % zu rechnen; ab 1. Januar 2026 um weitere 0,4 %.
Wir interpretieren die wieder aufgegriffene Ansteuerung des Bundesgrundniveaus als einen kleinen Erfolg auch unseres Wirkens. Nur durch das beharrliche Eintreten mit immer neuen Analysen und Stellungnahmen lässt sich dem gewünschten Ziel überhaupt näher kommen.
Mit im Gepäck ist allerdings weiter auch die Abschaffung des Ehegattenzuschlags. Für Bestandsfälle wird er zunächst besitzstandswahrend hälftig weitergezahlt. Die andere Hälfte des Zuschlags wird in die Grundbesoldung integriert und zukünftig allen Kolleginnen und Kollegen gezahlt, auch den Unverheirateten.
Anzuerkennen ist, dass die Berliner Besoldung mit dem jetzigen Ergebnis ab Februar 2025 unter Berücksichtigung des nur in Berlin gezahlten „Weihnachtsgeldes“ in etwa das Brandenburger Niveau erreichen wird. Eine Angleichung an das Bundesniveau wird jedoch – jedenfalls für verheiratete Dienstkräfte – auch in 2026 nicht erreicht werden. Zwar rücken die Tabellenbeträge dichter an die Bundesgrundbesoldung heran, jedoch wird der Bund wohl auch künftig den Verheiratetenzuschlag in Höhe von 171,28 EUR gewähren. Der Abwerbedruck gerade auf junge Dienstkräfte wird auch deshalb voraussichtlich anhalten, weil diese zu Beginn ihrer Karriere in den Bundesministerien durch die großzügigere Anerkennung von Vordienstzeiten (etwa dem Referendariat), die Gewährung der Bundesministerialzulage und infolge der regelmäßig erfolgenden Beförderung der Referenten auf A14 (Oberregierungsrat) weiterhin deutlich besser verdienen werden. Von den Entwicklungen am privaten Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen bleibt die Besoldungsentwicklung Berlins ohnehin abgehängt. Daher werden wir weiter für kräftige Besoldungserhöhungen kämpfen: mindestens auf das verfassungsrechtlich geschuldete Minimum, eher aber auf ein faires, konkurrenzfähiges Niveau.
Dr. Daniel Uhlig
Dr. Patrick Bömeke