Wir haben mit deutlichen Worten zum unzureichenden Entwurf Stellung genommen.
Wir haben mit deutlichen Worten zum unzureichenden Entwurf Stellung genommen.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat uns Gelegenheit zur Stellungnahme zum geplanten Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz gegeben.
Zwar haben wir im Grundsatz die vorgesehene Übernahme des TV-L-Tarifergebnisses und die endlich geplanten Nachzahlungen für kinderreiche Familien begrüßt. Es ist ferner anzuerkennen, dass mit der gegenüber dem Tarifabschluss leicht erhöhten linearen Steigerung im Jahr 2025 ein erster Schritt in die richtige Richtung erfolgt. Auch ist zu begrüßen, dass die Richtlinien der Regierungspolitik festlegen, dass die Vergütung der Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau angehoben werden soll. Indes bleibt dies aktuell ein reines Lippenbekenntnis.
Denn die vorgesehenen Maßnahmen sind unzureichend. Das gesetzgeberische Ziel, das Land Berlin als Dienstherr attraktiver und damit konkurrenzfähiger gegenüber dem Bund und der freien Wirtschaft zu machen, verfehlt der Entwurf deutlich. Anders als der Entwurf vorgibt, weitet sich der Besoldungsrückstand gegenüber dem Bund, dem Nachbarland Brandenburg und den Verdiensten außerhalb der Berliner Landesverwaltung aktuell weiter aus. Der Entwurf verfolgt erneut primär einseitig fiskalische Interessen ohne ernsthaft und nachhaltig eine wettbewerbsfähige amtsangemessenen Alimentation in den Blick zu nehmen. Denn der Entwurf beruht bereits auf unrichtigen rechnerischen Grundlagen, enthält ungerechtfertigte Besoldungskürzungen und verstetigt die systematische Benachteiligung der R-Besoldung. Zudem sieht der Entwurf ungerechtfertigt überhöhte Rügeanforderungen als Voraussetzung einer Nachzahlung familienbezogener Bestandteile vor. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Stellungnahme, die auf unserer Webseite unter www.drb-berlin.de in der Rubrik Stellungnahmen nachzulesen ist.
Dr. Patrick Bömeke