Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des Landes Brandenburg soll angepasst werden.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des Landes Brandenburg soll angepasst werden.
Nach einem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat, soll die Besoldung im Jahr 2024 in zwei Schritten um insgesamt 10,56 Prozent steigen. Entsprechend werden auch die Pensionen der Versorgungsempfänger erhöht. Diese Erhöhung soll zusätzlich zu der vom brandenburgischen Landtag bereits im vergangenen Dezember beschlossenen Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro für den Dezember 2023 und den Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von monatlich 120 Euro für Januar bis Oktober 2024 erfolgen.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Tarifabschluss umzusetzen und zugleich eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Anders als das Land Berlin zieht Brandenburg die Anpassungen der Besoldung gegenüber dem Tarifergebnis zeitlich vor und rechnet den zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Sockelbetrag bzw. Mindesterhöhungsbetrag in eine lineare Erhöhung um. Dies kommt insbesondere den höheren Besoldungsgruppen zugute und sichert den Erhalt der Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen.
In einem ersten Schritt sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 4,76 Prozent erhöht werden, außerdem werden die Anwärtergrundbeträge ab diesem Zeitpunkt um 100 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt soll ab dem 1. Juli 2024 eine weitere lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 5,54 Prozent erfolgen. Die Anwärtergrundbeträge werden ab diesem Zeitpunkt um 50 Euro angehoben. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den Familienzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2024 für erste und zweite Kinder um 65 Euro pro Kind und für dritte und weitere Kinder um 135 Euro anzuheben.
Damit löst sich Brandenburg von der in Berlin verfolgten Politik, mit Sockelbeträgen und nicht tabellenwirksamen Einmalzahlungen die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen immer weiter einzuschmelzen. Das führt aber auch dazu, dass Berliner Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Jahr 2024 etwa 10 Prozent weniger verdienen werden, als Brandenburger Kolleginnen und Kollegen. Nach unseren überschlägigen Berechnungen wird die Differenz in der R-Besoldung bei R1 monatlich mehr als 750 Euro und bei R2 monatlich etwas mehr als 800 Euro betragen. Aber nicht nur das: Eine Beförderung von einem Brandenburger Verwaltungsgericht an das in Berlin ansässige OVG wird im Jahr 2024 zu einem Einkommensverlust führen, die Besoldung nach R1 wird – voraussichtlich und vorübergehend – in Brandenburg höher sein als die Berliner Besoldung nach R2!
Mit der voraussichtlichen Erhöhung der R-Besoldung in Brandenburg, die bislang noch etwa betragsgleich zur Berliner R-Besoldung ist, wird nicht die Frage nach der Amtsangemessenheit der Besoldung und Versorgung beantwortet. Der begrüßenswert große Schritt geht jedoch in die richtige Richtung.
Dr. Stefan Schifferdecker