Im Februar hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG) beschlossen. Mit dem Gesetz wurde erst einmal nur die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen. Anders als die 2022 gewährte einmalige Corona-Sonderzahlung wurde die nun steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung auch Versorgungsempfängerinnen und -empfängern prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz gezahlt.
Dies führte zu einer einmaligen Sonderzahlung rückwirkend für Dezember 2023 in Höhe von 1800 Euro. Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld wurden 1000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräften orientierte sich die Sonderzahlung an ihrem Teilzeitumfang. Für Januar bis Oktober 2024 wurden und werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, für Beamtenanwärter in Höhe von 50 Euro ausbezahlt. Teilzeitkräfte erhalten erneut den Betrag wiederum ihrem Beschäftigungsumfang entsprechend. Ausgenommen von der Prämie sind Senatsmitglieder und Beamte ab der Besoldungsgruppe B7 mit mehr als 10.000 Euro Grundvergütung monatlich. Das Gesetz wurde vom Parlament einstimmig beschlossen.
Das Sonderzahlungsgesetz ist nur als erster Schritt geplant und darf auch nur der Anfang für eine mit Blick auf die Preissteigerungen dringend nötige nachhaltige Erhöhung der Besoldung und Versorgung sein. So gut die Sonderzahlungen unseren Haushaltskassen taten, sie sind nicht tabellenwirksam, werden also bei der Bestimmung des Umfangs einer späteren prozentualen Erhöhung der Besoldung nicht berücksichtigt. Außerdem wirken sich Einmalzahlungen in unteren Besoldungsgruppen deutlich stärker aus, als bei der R-Besoldung. Im Ergebnis werden die Abstände der Besoldungsgruppen deutlich verkleinert, die mit der R-Besoldung entlohnten Ämter sind damit im Verhältnis also weniger wert. Eine – wie geplant – prozentuale Erhöhung erst im Jahr 2025 halten wir für nicht akzeptabel, da Reallohnverluste nach der letzten Erhöhung im Dezember 2022 um (nur) 2,8 Prozent auch mit einer weiteren Einmalzahlung von 200 Euro im November 2024 nicht ausreichend ausgeglichen werden. Das Land Brandenburg wird diesen Weg voraussichtlich nicht gehen (siehe den folgenden Artikel).
Ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird nach Angaben von Finanzsenator Evers voraussichtlich im dritten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zumindest die Ankündigung im Koalitionsvertrag eingehalten wird, die Besoldung an das Bundesgrund(!)niveau anzuheben.
Dr. Stefan Schifferdecker