Besoldungsallianz kämpft für umfassendes Reparaturgesetz

Besoldungsallianz will verfassungsemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 erreichen

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit uns auf Arbeitsebene Gespräche über Berechnungswege zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geführt. Die Finanzverwaltung will nach unseren Informationen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nur für die Jahre 2009 bis 2015 umsetzen. Profitieren sollen zudem nur Widerspruchsführer und Kläger. Die Senatsverwaltung verschließt sich dabei dem Wink aus Karlsruhe, dass eine Neujustierung der gesamten Besoldungsstruktur und eine Prüfung bis mindestens 2019 erforderlich ist und will bislang die A-Besoldung nicht nachbessern. Sie verschließt sich ferner dem Risiko, das Bundesverfassungsgericht zu düpieren. Denn dieses hat im Jahr 2020 – wohl bewusst – nicht zugleich auch über die Berliner A-Besoldung entschieden, sondern angekündigt, diese Entscheidung erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Reparatur der R-Besoldung treffen zu wollen.

Um gemeinsam eine verfassungsgemäße Besoldungsnachzahlung ab 2009 für alle Richterinnen und Richter sowie die Beamtinnen und Beamten zu erreichen, haben sich die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen DGB Berlin-Brandenburg und dbb berlin, der Deutsche Richterbund – Landesverband Berlin und der Hauptpersonalrat von Berlin zusammengeschlossen. In Gesprächen mit Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten aus Haushalts- und Rechtsausschuss verschiedener Parteien haben wir und werden wir (mit den Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP) auf die Mentalität der Finanzverwaltung und die sich unserer Ansicht nach daraus für Berlin ergebenden Risiken hinweisen.

Das Nachzahlungsgesetz darf den Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vermissen lassen und darf die anerkennenswerten Bemühungen um eine Befriedung des Besoldungsstreits in Berlin nicht konterkarieren. Alle Besoldungsgruppen müssen rückwirkend mindestens um solche Prozentbeträge erhöht werden, dass keiner der vom Verfassungsgericht herangezogenen Parameter unterschritten wird.

Unsere bisherigen Gesprächspartner haben zugesagt, das Anliegen der Besoldungsallianz zu prüfen. In den Gesprächen ergab die Information, dass – wohl in der Finanzverwaltung – auch die Auffassung vertreten werde, ohne Entscheidung des BVerfG dürfe man die Besoldung nicht für andere Jahre als bis 2015 oder andere Besoldungsgruppen ändern, dem stehe die Landeshaushaltsordnung entgegen. Eine mit Blick auf die Alimenationspflicht und das Streikverbot schockierende Auffassung, die uns umso mehr anspornt, die Politik vor den Irrungen der Finanzverwaltung zu warnen.

Dr. Stefan Schifferdecker