Zwischenmitteilung zum Besoldungsstreit

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung (2 BvL 4/18) haben wir einen bedeutenden Erfolg errungen. Unsere jahrelange Arbeit hat sich gelohnt! Herzlich danken wir an dieser Stelle für die vielen, vielen Glückwünsche und Dankesmitteilungen.

Gleichzeitig erreichen uns viele Anfragen, was zu tun und wann mit einer Nachzahlung in welcher Höhe zu rechnen sei. Hierzu folgende Zwischenmitteilung:

Wir arbeiten bereits an der Auswertung des Urteils und der Fortschreibung der Berechnungen für die Jahre ab 2016. Das erweist sich als kompliziert und sehr komplex. Im nächsten VOTUM, welches im September 2020 erscheinen soll,  werden wir ausführlich die Entscheidung und die Folgen für die Streitjahre 2009-2015 besprechen, unsere Fortschreibungsberechnungen für 2016-2020 skizzieren und Empfehlungen für Ihr weiteres Vorgehen geben.

Derzeit muss nichts veranlasst werden. Das Land Berlin ist aufgefordert, ein Nachzahlungsgesetz bis zum 1. Juli 2021 zu erarbeiten. Das BVerfG hat dem Land jedoch die Möglichkeit gegeben, das Besoldungsgefüge neu zu justieren, was Zeit kosten wird. Nach unserer Einschätzung ist mit einem solchen Gesetz nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.

Wir bemühen uns, mit der Finanz- und Justizverwaltung in einen Dialog zu treten. Wir wünschen uns, dass kein Streit um ein Nachzahlungsgesetz die Verbitterung der letzten Jahre wiederkehren lässt. Wir setzen uns für Sie ein.

Mit kollegialen Grüßen

 

Dr. Patrick Bömeke

Dr. Stefan Schifferdecker