Neues zur „Hauptstadtzulage"

Das Haushaltsanpassungsgesetz 2020, durch welches u.a. eine „Hauptstadtzulage“ für Beamte und öffentliche Tarifangestellte in Berlin eingeführt werden soll, hat in zweiter Lesung das Abgeordnetenhaus passiert. Die Zulage i.H.v. 150,00 EUR pro Monat soll nun ab dem 1. Januar 2021 Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 und vergleichbaren Tarifbeschäftigen gezahlt werden. Wir hatten diese willkürliche Aussparung des höheren Justizdienstes bereits kritisiert, sind mit dieser Kritik aber nicht gehört worden (vgl. votum 1/20, S. 27). Das Gesetz wird wohl aus Sicht der Justiz noch ungerechter, denn auf Vorschlag des Hauptausschusses soll Beamten mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppen oberhalb der Besoldungsgruppe A 13, die von den Regelungen zur Hauptstadtzulage nicht erfasst sind, zumindest ein nicht ruhegehaltfähiger, monatlicher Zuschuss in Höhe von 15 Euro zu den für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg entstehenden Kosten gewährt werden. Der richterliche Dienst ist hier offenbar „vergessen“ worden. Für seine Richterinnen und Richter haben Abgeordnetenhaus und Senat ganz offensichtlich noch nicht einmal ihre umweltpolitischen Sozialbrosamen übrig. Zudem steht zu befürchten, dass der Senat die Hauptstadtzulage bei der Ermittlung des Besoldungsdurchschnitts der anderen Bundesländer als Maßstab für die Berliner Besoldung bei den Besoldungsanpassungen generell berücksichtigen wird. Das hieße dann: „adding insult to injury“.

 

Dr. Patrick Bömeke