Besoldungsrechtsprechung Januar 2019

VG Frankfurt (Oder) legt Brandenburgische Besoldungsvorschriften dem BVerfG vor; BVerfG will 2019 zur Richterbesoldung urteilen

VG Frankfurt (Oder) legt Brandenburgische Besoldungsvorschriften dem BVerfG vor

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Besoldung eines Richters der Besoldungsgruppe R 1 in den Jahren 2004 bis 2016 für amtsunangemessen niedrig befunden und die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften mit Beschluss vom 13. September 2018 – VG 2 K 1632/15 – dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung im konkreten Normenkontrollverfahren vorgelegt.

Zur Begründung hat das Gericht mehrere Umstände angeführt: Da sich die unterste Besoldungsgruppe nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert um mindestens 15 % vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung abhebe, komme es wegen des Abstandsgebots auch in den höheren Besoldungsgruppen zu Verschiebungen. Zudem sei die Entwicklung der Besoldung hinter der der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, dem Nominallohnindex sowie dem Verbraucherpreisindex zurückgeblieben. Das Brandenburgische Nachzahlungsgesetz vom 10. Juli 2017 habe die Unteralimentation in den Streitjahren ebenfalls nicht behoben.

 

BVerfG will 2019 zur Richterbesoldung urteilen

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorlageentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berliner Richterbesoldung in seine Jahresvorschau 2019 aufgenommen. Es steht daher zu erwarten, dass noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der Berliner R-Besoldung, wie sie bis 2015 galt, entschieden wird.

 

Dr. Stefan Schifferdecker