Weitere Schritte zur Besoldungserhöhung

 

Wie im Jahr 2019 mit dem Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020 beschlossen, wurden zum 1. Februar 2020 die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 4,3 Prozentpunkte erhöht. Ferner wurden die Anwärtergrundbeträge um 50,55 Euro angehoben. Wir freuen uns sehr, mit unseren jahrelangen Bemühungen dazu beigetragen zu haben, dass der Weg zu einer wertschätzenden und amtsangemessenen Alimentation eingeschlagen worden ist.

Der Senat hatte am 15. Mai 2018 das Ziel formuliert, die Besoldung bis 2021 an den Länderdurchschnitt anzugleichen. Ob jedoch angesichts der Ausgaben zur Bewältigung der derzeitigen Krise und der Unterstützung existenzgefährdeter Unternehmen, Einrichtungen und Initiativen an der politischen Vorgabe festgehalten werden wird, ist ungewiss. Wir gehen davon aus, dass die als gesichert angesehene politische Zusage in Frage gestellt werden wird.

Ob es uns angesichts der Krisenfolgen politisch möglich sein wird, an den Besoldungsforderungen festzuhalten, werden wir gleichermaßen mit „Fingerspitzengefühl“ und „breiter Brust“ prüfen.

 

Dr. Stefan Schifferdecker