Konkurrenzdruck steigt

 

Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) umfasst  Verbesserungen für die Besoldung der Bundesbeamten.

Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 mit großer Mehrheit das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) verabschiedet. Das Gesetz umfasst viele neue Maßnahmen und Verbesserungen für die Besoldung der Bundesbeamten. Der Bundesgesetzgeber versucht, besonders die unteren Besoldungsgruppen und solche Dienstposten, die wegen des Wettbewerbsdrucks der Privatwirtschaft nur schwer zu besetzen sind, in den Blick zu nehmen. Das BesStMG sieht daher u.a. den Wegfall des Einstiegsamtes der Besoldungsgruppe A 2, die Gewährung von Prämien für besondere Einsatzbereitschaft, die Zahlung einer Personalgewinnungsprämie für bis zu 48 Monate an zu gewinnende Beamte, eine Personalbindungsprämie von bis zu 50 % der Differenz

zwischen dem Grundgehalt und dem Gehalt eines konkurrierenden Einstellungsangebots, um die Abwanderung zu verhindern, die Erhöhung der Anwärtergrundbeträge im mittleren Dienst und gehobenen Dienst und die Erhöhung von Stellenzulagen vor.

Für die Justiz in Berlin, die schon jetzt unter einem erheblichen Wettbewerbsdruck steht, ist von besonderer Bedeutung, dass die Zulagen für Beamte bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes deutlich erhöht werden. Diese sog. „Ministerialzulage“ wird für die Besoldungsgruppe A 13 um 51 % erhöht, für die Besoldungsgruppen A 14 bis B 1 um 40 %. Ein Regierungsrat z.A. in einem Bundesministerium wird danach 315,32 Euro pro Monat mehr verdienen als ein Berliner Proberichter. Ein Referent der Besoldungsgruppe A 15 (Endstufe) wird sogar 656,25 EUR mehr verdienen als ein Berliner Richter der Besoldungsgruppe R 1 Endstufe und immer noch monatlich 58,53 EUR mehr als ein Richter der Besoldungsgruppe R 2 Endstufe.

Dr. Patrick Bömeke