Stellungnahme zum Zweiten Sonderzahlungs-ÄndG

 

Mit Nachdruck wenden wir uns gegen die Besoldungserhöhungen durch gestaffelte Sonderzahlungen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum Entwurf des Zweiten Sonderzahlungsänderungsgesetzes Stellung nehmen zu können. Wir begrüßen das Ziel des Landes Berlin, bis zum Jahr 2021 seine Besoldung auf das Niveau des Durchschnitts der übrigen Bundesländer und des Bundes anzuheben.

Mit Nachdruck wenden wir uns jedoch gegen die geplante Erhöhung durch gestaffelte Sonderzahlungen.

Sonderzahlungen sind nicht voll versorgungswirksam. Wir fordern daher eine Integration der Sonderzahlungen in die Tabellenwerte des Grundgehaltes. Mindestens jedoch fordern wir einheitliche Sonderzahlungen für alle Besoldungsgruppen.

Die beabsichtigte Staffelung stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen bis A9 und ab A10 dar. Die Regelung verletzt zudem das Abstandsgebot. Der Verfassungsverstoß drängt sich im Vergleich der Besoldungsgruppen A9 und A10 förmlich auf, ein Unterschied in der Zuwendungshöhe von 650 EUR erscheint willkürlich.

Der Gesetzentwurf erfüllt nicht ansatzweise die prozeduralen Anforderungen an die Begründung eines Besoldungsgesetzes. Die beabsichtigte „Feinsteuerung“ auf Basis eines lediglich behaupteten größeren Besoldungsabstandes der unteren Besoldungsgruppen dient unserer Ansicht nach allein dem Zweck, den verfassungswidrig zu gering bemessenen Abstand der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau zu vergrößern.

Mit dem Entwurf verpasst das Land Berlin die Chance, den bisherigen Strukturfehler des Sonderzahlungsgesetzes zu beseitigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schifferdecker

für den Deutschen Richterbund – Landesverband Berlin e.V.