Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat nach jahrelanger intensiver Diskussion die anlasslose Chatkontrolle zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bis auf Weiteres vom Tisch genommen.
Insbesondere Deutschland hatte sich dagegen ausgesprochen. Der Deutsche Richterbund hat es begrüßt, dass die Pläne nicht weiterverfolgt werden sollen. „So richtig es ist, dass die Europäische Union Kindesmissbrauch und eine wachsende Flut von Kinderpornografie im Netz entschlossen bekämpfen will, so wichtig ist es, dabei zielgerichtet und verhältnismäßig vorzugehen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem RND - RedaktionsNetzwerk Deutschland. Die Bundesregierung müsse nun auf nationaler Ebene handeln. „Die Strafverfolgungsbehörden warten dringend auf die schon mehrfach angekündigte gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen“, so Rebehn. „Bei Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren.“ Der EuGH habe einen europarechtskonformen Weg für eine Neuregelung aufgezeigt.
