Berlin. Die Anfangsgrundgehälter junger Richterinnen und Staatsanwälte fallen im bundesweiten Vergleich immer weiter auseinander.
Die Differenz zwischen dem Spitzenreiter und dem Schlusslicht im Länderranking ist von 12 Prozent auf 16 Prozent gestiegen. Das zeigt der zum Jahreswechsel 2024/2025 neu erhobene Ländervergleich der Besoldung von Richterinnen und Staatsanwälten. Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) verdient ein lediger Berufseinsteiger in Hessen mit 5389 Euro brutto monatlich am besten. Das sind 861 Euro mehr Gehalt als ein Berufsanfänger im Saarland erhält. Neben dem Saarland bilden Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen die Schlusslichter bei der Besoldung junger Richter und Staatsanwältinnen. Anfang 2024 hatten noch Sachsen und Rheinland-Pfalz neben dem Saarland auf den hinteren Rängen gelegen. Auf den ersten drei Plätzen gibt es ebenfalls Veränderungen: Hessen rückt von Platz drei an die Spitze und verdrängt damit Bayern – noch hinter Brandenburg – auf Platz drei. Das ostdeutsche Bundesland rückt von Platz sechs auf Platz zwei vor. Der Grund, warum Hessen nun am besten entlohnt, liegt darin, dass das Bundesland die Eingangsstufen gestrichen und außerhalb der Tarifübernahmen weitere prozentuale Anhebungen in der Besoldungstabelle vorgenommen hat.
Bei Richterinnen und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung geht die Gehaltsschere ebenfalls weiter auseinander. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung nach zehn Jahren Berufserfahrung für eine verheiratete Richterin oder Richter mit zwei Kindern in Hessen 7252 Euro brutto im Monat, während es im Saarland mit 5794 Euro fast 1460 Euro weniger sind. Bei der R2-Besoldung bei gleichem Familienstatus im zwanzigsten Berufsjahr beträgt die Differenz in der Spitze sogar mehr als 1700 Euro. Auch hier führt Hessen die Bundesländer mit 9461 Euro an, während das Saarland mit 7752 Euro abermals am schlechtesten bezahlt. Neu ist, dass Hessen auch in der Endstufe der R2-Besoldung (verheiratet, zwei Kinder) vorne liegt. Während Bayern im vergangenen Jahr bei der Besoldung von Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger Berufserfahrung immer unter den ersten drei zu finden war, ist das in der aktuellen Erhebung nur noch in der Kategorie der R2-Besoldung für verheiratete Richterinnen und Richter mit zwei Kindern im zwanzigsten Berufsjahr der Fall.
Der DRB-Besoldungsvergleich ist im Detail auf www.richterbesoldung.de nachzulesen.