Wir empfehlen im Jahr 2024 wieder die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Höhe der in diesem Jahre gewährten Besoldung.
Wir sind der Ansicht, dass die R-Besoldung im Land Berlin auch im Jahre 2024 evident unzureichend und damit verfassungswidrig ist. Die Sockelbetragserhöhung zum November dieses Jahres bleibt auch unter Berücksichtigung der im Übrigen gewährten Sonderzahlungen hinter der Verbraucherpreisentwicklung und insbesondere erheblich hinter der Entwicklung der Nominallöhne im Land Berlin zurück. Darüber hinaus werden die Hauptstadtzulage R-Besoldeten auch weiterhin nicht gewährt und die Kosten für ein Deutschlandticket für den Öffentlichen Personennahverkehr nicht vollständig übernommen.
Wir haben hierzu einen Musterwiderspruch erstellt, den Sie nebenstehend herunterladen können.
Wir rufen Sie auf, noch in diesem Jahr Widerspruch zu erheben und empfehlen anzuregen, den Widerspruch im Hinblick auf die derzeit noch bei dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und den Instanzgerichten anhängigen Verfahren nicht zu bescheiden. Wir raten auch weiter davon ab, sich auf die vom Land Berlin geäußerte Ansicht zu verlassen, es genüge ein in den Vorjahren erhobener Widerspruch, um für künftige Jahre Nachzahlungsansprüche zu sichern. Diese Ansicht entspricht nicht der bislang ergangenen Rechtsprechung zur Obliegenheit der kalenderjährlichen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen.
Wir empfehlen, Zugangsnachweise (Eingangsbestätigung oder Eingangsstempel auf Doppel) zu erbitten. Im Zuge der Abwicklung des Reparaturgesetzes sind uns Einzelfälle bekannt geworden, in denen der Zugang der Widersprüche streitig wurde. Nach unserer Erfahrung werden Eingangsbestätigungen völlig unproblematisch erteilt. Auch neue Kolleginnen und Kollegen müssen einen Besoldungswiderspruch nicht fürchten - die Erhebung ist in Berlin (leider) völlig normal.
Dr. Patrick Bömeke
Dr. Stefan Schifferdecker