Watt krich ick denn nu jenau?

Eine kleine „Rechenhilfe“ zum RBesRepG 2009-2015

Zum 1. Juli 2021 ist das „Gesetz über die rückwirkende Herstellung verfassungskonformer Regelungen hinsichtlich der Besoldung in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 und der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Reparaturgesetz zur R-Besoldung im Land Berlin von 2009 bis 2015 – RBesRepG 2009-2015)“ in Kraft getreten. Das Gesetz knüpft hinsichtlich der Höhe der Nachzahlung an die in einem Haushaltsjahr gewährten Grundgehälter und Amtszulagen an. Bemessungsgrundlage der Nachzahlungen ist daher im Ergebnis der Tabellenwert der Besoldung, wie er sich jeweils aus der Anlage I zu den Besoldungsanpassungsgesetzen ergibt, ggf. nebst den in deren Anlage IV ausgewiesenen Amtszulagen. Auf diese Beträge werden folgende Nachzahlungen geleistet:

  R1 R2 R3
2009 1,70% 1,82%  
2010 3,38% 3,47%  
2011 6,82% 6,94%  
2012 6,72% 7,57%  
2013 7,45% 7,57%  
2014 7,24% 7,36%  
2015 4,73% 4,85% 5,24%

Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind die Sonderzahlungen und alle familienbezogenen Gehaltsbestandteile. Das macht die Berechnung der individuellen Nachzahlung in vielen Fällen kompliziert. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Besoldungsgruppe R3:

Ganz einfach haben es Kolleginnen und Kollegen in der Besoldungsgruppe R 3. Für sie beträgt die Nachzahlung für das Jahr 2015 4.278,41 EUR. Zu Unrecht erhalten diese (noch) keine Nachzahlung für frühere Jahre – eben Berlin.

Ledige und kinderlose Kolleginnen und Kollegen in R 1 und R 2:

Wer ledig und kinderlos ist, kann den Nachzahlungsbetrag durch einfachen Blick in den Einkommensteuerbescheid berechnen. Die dort für das Jahr ausgewiesenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abzüglich 640,00 EUR (Sonderzahlung in den Jahren 2009 bis 2015) bilden die Bemessungsgrundlage und sind schlicht mit den Vomhundertsätzen aus der vorstehenden Tabelle zu multiplizieren. Dies gilt auch für alle Kolleginnen und Kollegen in der Zeit bis sie geheiratet oder Kinder bekommen haben.

Verheiratete und Kolleginnen und Kollegen mit Kindern in R 1 und R 2:

Doch spricht der Richter tränenblind, „ich habe ja noch Frau und Kind“, so wird es etwas komplizierter, denn die im Steuerbescheid ausgewiesenen Beträge umfassen dann auch die familienbezogenen Gehaltsbestandteile nach Anlage II der jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetze und nach § 6 Sonderzahlungsgesetz Berlin. Wer in diesen Fällen ganz genau wissen will, wie hoch die individuelle Bemessungsgrundlage für die Nachzahlungen ist, kann entweder (z.B. durch Blick in etwa noch vorhandene Besoldungsmitteilungen) diese Gehaltsbestandteile aus dem Jahresbrutto herausrechnen oder wirft einen Blick in die in diesem Heft abgedruckten Tabellen, aus denen sich die Nachzahlungsbeträge je Monat ergeben. Hierzu ist indes erforderlich zu wissen, aus welcher Stufe man jeweils besoldet wurde.

Für die Jahre 2009 bis Juli 2011 galten Lebensaltersstufen, hier muss man also nur wissen, wie jung man damals war (das wissen wohl die meisten). Für die Zeiträume ab August 2011 ist die Zuordnung zu den seitdem relevanten „Erfahrungsstufen“ maßgeblich. Alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Richterinnen und Richter, die am 1. August 2011 und am Vortag den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 angehörten wurden am 1. August 2011 in das neue Grundgehaltssystem übergeleitet. Maßgeblich für die Überleitung war das am 31. Juli 2011 geltende Grundgehalt unter unter Berücksichtigung der linearen Besoldungsanpassung nach dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011. Mit diesem Betrag (aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag) erfolgte die Zuordnung zu einer Überleitungstabelle für die Besoldungsordnung R. Um die Sache weiter zu komplizieren enthielt diese Tabelle neben den acht Stufen der neuen Grundgehaltstabelle in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 maximal zwei den jeweiligen Stufen zugehörige sog. Überleitungsstufen. Die Überleitung erfolgte zu der Stufe oder Überleitungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe der Überleitungstabelle, deren Grundgehaltssatz dem für die Überleitung ermittelten Grundgehalt entspricht oder unmittelbar darüber liegt. Der Stufenaufstieg erfolgt für übergeleitete Kolleginnen und Kollegen seitdem immer im Monat des Geburtstags. Am einfachsten kann man die individuell geltende „Erfahrungsstufe“ durch Blick in die alten Besoldungsmitteilungen ersehen. Wer die nicht mehr hat, kann die Erfahrungsstufen auch aus dem über unsere Homepage (www.drb-berlin.de) verlinkten „Überleitungsrechner“ für sich ermitteln.

Die konkrete Berechnung soll an folgendem Rechenbeispiel erläutert werden:

Eine am 1. Mai 2007 in den Dienst getretene Kollegin mit Geburtstag im September 1973 war bei Dienstantritt 33 Jahre alt. Sie hat von 2009 bis 2015 in jedem Jahr Widerspruch gegen die Besoldung erhoben.

Mit Beginn des Jahres 2009, für welches es erstmals eine Nachzahlung gibt, war sie 35 Jahre alt. Für 12 Monate im Jahr 2009 wird sie eine Nachzahlung von je 62,82 EUR monatlich erhalten. Im Jahr 2010 gab es im August eine Besoldungserhöhung und für sie einen unrunden Geburtstag, sie stieg von der Lebensaltersstufe 35 in die Stufe der 37jährigen. Sie wird für 7 Monate eine Nachzahlung von 124,90 EUR pro Monat, für August 2010 eine Nachzahlung von 126,78 EUR und für September, dem Monat ihres 37. Geburtstages, bis Dezember von je 133,38 EUR erhalten. Für 2011 wird es – wegen der Besoldung noch nach Lebensalter – für Januar bis Juli 2011 monatlich 269,13 EUR Nachzahlung geben.

Die Kollegin wurde zum 1. August 2011 in die Überleitungsstufe 3 übergeleitet, sie erhält für August bis Dezember 2011 monatlich je 274,57 EUR Nachzahlung. Im Jahr 2012, in welchem sie 38 Jahre alt wurde, änderte sich die Erfahrungsstufe nicht, jedoch wurde die Besoldung zum 1. August 2012 erhöht. Sie bekommt für Januar bis Juli 2012 monatlich je 270,55 EUR, für August bis Dezember 2012 je 275,96 EUR. Für das Jahr 2013 ergeben sich unterschiedliche Beträge für Januar bis Juli 2013, für August 2013 wegen der Besoldungserhöhung und für September bis Dezember 2013 wegen des Aufstiegs in den Erfahrungsstufen, die Kollegin bekommt für 2013 insgesamt 3.825,23 EUR. Für 2014 ergeben sich wegen der Besoldungserhöhung unterschiedliche Werte für Januar bis Juli (333,24 EUR/Mo) und August bis Dezember 2015 (343,23 EUR), insgesamt eine Nachzahlung von 4.048,83 EUR. Im Jahr 2015 muss sie wie im Jahr 2010 und 2013 wegen der Besoldungserhöhung und des Geburtstages drei verschiedene Monatswerte ermitteln und kommt auf eine Nachzahlung von 2.770,45 EUR.

Der jährliche Protestbrief wird sich auszahlen. Sie wird eine Nachzahlung von 19.463,42 EUR erhalten.

 

Dr. Patrick Bömeke

 

Anlage: Übersichten zu den konkreten Nachzahlbeträgen in tabellarischer Form

 

R1 (Lebensalter)

  27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49  
01.2009 - 12.2009 52,60 € 55,01 € 56,28 € 59,55 € 62,82 € 66,09 € 69,37 € 72,64 € 75,91 € 79,19 € 82,46 € 85,91 €  
01.2010 - 07.2010 104,58 € 109,37 € 111,89 € 118,40 € 124,90 € 131,41 € 137,92 € 144,43 € 150,93 € 157,44 € 163,95 € 170,45 €  
08.2010 - 12.2010 106,14 € 111,01 € 113,57 € 120,17 € 126,78 € 133,38 € 139,99 € 146,59 € 153,20 € 159,80 € 166,41 € 173,01 €  
01.2011 - 07.2011 214,17 € 223,99 € 229,15 € 242,48 € 255,81 € 269,13 € 282,46 € 295,79 € 309,11 € 322,44 € 335,77 € 349,09 €  

R1 (Erfahrungsstufen)

  1 2 Ü3 3 Ü4 4 5 6 7 8  
08.2011 - 12.2011 233,79 € 247,91 € 260,93 € 274,57 € 288,15 € 301,72 € 316,72 € 330,09 € 342,50 € 357,23 €  
01.2012 - 07.2012 230,36 € 244,27 € 257,11 € 270,55 € 283,92 € 297,29 € 312,08 € 325,25 € 337,48 € 351,99 €  
08.2012 - 12.2012 234,97 € 249,16 € 262,25 € 275,96 € 289,60 € 303,24 € 318,32 € 331,75 € 344,23 € 359,03 €  
01.2013 - 07.2013 260,49 € 276,22 € 290,74 € 305,94 € 321,06 € 336,18 € 352,90 € 367,79 € 381,62 € 398,04 €  
08.2013 - 12.2013 265,70 € 281,75 € 296,55 € 312,05 € 327,48 € 342,90 € 359,96 € 375,15 € 389,25 € 406,00 €  
01.2014 - 07.2014 258,21 € 273,81 € 288,19 € 303,26 € 318,25 € 333,24 € 349,81 € 364,57 € 378,28 € 394,55 €  
08.2014 - 12.2014 265,96 € 282,02 €   312,36 €   343,23 € 360,30 € 375,51 € 389,63 € 406,39 €  
01.2015 - 07.2015 173,76 € 184,25 €   204,07 €   224,24 € 235,39 € 245,33 € 254,55 € 265,50 €  
08.2015 - 12.2015 178,97 € 189,78 €   210,19 €   230,97 € 242,45 € 252,69 € 262,19 € 273,46 €  

R2 (Lebensalter)

  31 33 35 37 39 41 43 45 47 49  
01.2009 - 12.2009 68,64 € 72,14 € 75,64 € 79,15 € 82,65 € 86,15 € 89,66 € 93,16 € 96,67 € 100,17 €  
01.2010 - 07.2010 130,86 € 137,54 € 144,22 € 150,90 € 157,58 € 164,26 € 170,94 € 177,62 € 184,30 € 190,98 €  
08.2010 - 12.2010 132,82 € 139,60 € 146,38 € 153,17 € 159,95 € 166,73 € 173,51 € 180,29 € 187,07 € 193,85 €  
01.2011 - 07.2011 265,65 € 279,21 € 292,77 € 306,33 € 319,89 € 333,45 € 347,01 € 360,57 € 374,14 € 387,70 €  
                       

R2 (Erfahrungsstufen)

  1 2 3 Ü4 4 5 6 7 8  
08.2011 - 12.2011 284,82 € 298,63 € 312,51 € 326,32 € 340,82 € 355,40 € 369,56 € 382,39 € 396,62 €  
01.2012 - 07.2012 280,71 € 294,33 € 308,01 € 321,62 € 335,91 € 350,28 € 364,23 € 376,88 € 390,91 €  
08.2012 - 12.2012 286,33 € 300,21 € 314,17 € 328,05 € 342,63 € 357,28 € 371,51 € 384,42 € 398,72 €  
01.2013 - 07.2013 316,89 € 332,25 € 347,69 € 363,06 € 379,20 € 395,41 € 411,16 € 425,45 € 441,28 €  
08.2013 - 12.2013 323,22 € 338,90 € 354,65 € 370,32 € 386,78 € 403,32 € 419,39 € 433,96 € 450,10 €  
01.2014 - 07.2014 314,26 € 329,50 € 344,81 € 360,05 € 376,05 € 392,13 € 407,75 € 421,92 € 437,62 €  
08.2014 - 12.2014 323,68 € 339,38 € 355,15 €   387,33 € 403,90 € 419,99 € 434,58 € 450,75 €  
01.2015 - 07.2015 213,30 € 223,64 € 234,04 €   255,24 € 266,15 € 276,76 € 286,37 € 297,03 €  
08.2015 - 12.2015 219,70 € 230,35 € 241,06 €   262,90 € 274,14 € 285,06 € 294,96 € 305,94 €