Überlastetes Asservatenwesen

Überlastetes Asservatenwesen
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) berichtet über den Kollaps der Justizasservatenstelle und die täglichen Probleme der Ermittler im Umgang mit Asservaten. Die Lösung aus Sicht der Beamten: ein schon lange gefordertes gemeinsames Dienstleistungszentrum Asservate von Justiz und Polizei.
Der Kollaps
Ab dem 1. Juli 2025 war die „Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin“ im Kriminalgericht für die Annahme von weiteren Asservaten für mehrere Wochen geschlossen. Diese Maßnahme kam zwar plötzlich – aber
keineswegs überraschend. Der BDK hatte schon vielfach auf die absehbare Überlastung hingewiesen. So war es aus Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler der Kriminalpolizei zuvor schon oftmals ein Krampf, Asservate bei der Justizasservatenstelle abzugeben. Dafür standen den Kommissariaten jeweils nur kleine Zeitfenster zur Verfügung. Dann kam es auch nicht selten vor, dass aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Annahme von Asservaten verweigert wurde und die Kommissariatsmitarbeiter oder Kurierfahrer einen Großteil der Asservate wieder zurückbrachten. Dies alles zulasten der eigentlichen Ermittlungsarbeit. Mancher munkelte da schon, dass der wahre Grund die Überlastung der Asservatenstelle der Justiz sei.
Zurückstellung von Durchsuchungen
Die Auswirkungen des Annahmestopps bei der Justizasservatenstelle waren im Übrigen für die Strafverfolgung nicht unerheblich, denn – wie auch medial berichtet wurde – sollte die Vollstreckung von richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen in jedem Einzelfall auf Dringlichkeit geprüft und ggf. zurückgestellt werden, da die Abgabe von im Idealfall aufgefundenen Beweismitteln bei der Justizasservatenstelle nicht möglich war.
Vor dem Kollaps
Es war auch vor dem Kollaps kein Geheimnis, dass die Justizasservatenstelle, die im Keller des Gerichtsgebäudes in der Turmstraße untergebracht ist, seit Jahrzehnten zu geringe Aufbewahrungskapazitäten aufweist und weit entfernt ist von einer modernen Lagerhaltung. Aber auch die räumliche Unterbringung der polizeilichen Asservatenstelle im LKA-Gebäude am Tempelhofer Damm ist immer wieder problembehaftet. Es bestehen zudem anhaltende Schwierigkeiten bei sperrigen Asservaten wie z. B. Fahrrädern, Spielautomaten, beschlagnahmten Hanfplantagen etc. Hier muss auch die Polizei auf ggf. gerade aktuell verfügbare, aber disloziert liegende zusätzliche Lagerräume zurückgreifen. Spätestens seit 1992 wurden und werden die bestehenden Probleme mit den beiden Asservatenstellen (Polizei und Justiz) in verschiedenen Projekten zwischen den relevanten Protagonisten besprochen. Die Idee einer gemeinsamen Asservatenstellen wird diskutiert, ohne dass bislang eine nachhaltige Lösung herbeigeführt werden konnte. Neben der Frage der Unterbringungskapazitäten sind die Abläufe alles andere als effizient und zeitgemäß. So hängt der Weg der Asservierung zunächst davon ab, ob bereits ein Justizaktenzeichen zu dem Fall vorhanden ist oder nicht. Soweit ein Fall bzw. eine Akte schon an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde, müssen Asservate bei der dortigen Asservatenstelle abgegeben werden – vorher können sie nur bei der Polizeiasservatenstelle eingelagert werden. Die IT Systeme von Polizei und Justiz sind bislang nicht kompatibel. Die Polizei nutzt seit einiger Zeit in ihrem IT-System (POLIKS) die sog. Elektronische Asservatenverwaltung „EAV“, die sicher auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber eine eindeutige Zuordnung und weitere Administrierung der Asservate mittels Barcodes ermöglicht. Auch die Lagerortzuordnung erfolgt bei der polizeilichen Asservatenstelle inzwischen barcode- gestützt. Bei Übergabe von Asservaten an die Justizasservatenstelle werden die Angaben der Polizei von Hand in das „Justizsystem“ übertragen. Ohne hier weiter ins Detail zu gehen, ist die überflüssige Doppelarbeit allein durch die nicht kompatiblen Systeme unverkennbar und unhaltbar.
Die Forderung
Der BDK hat u. a. vor diesen Hintergründen in die damaligen Verhandlungen der jetzigen Koalitionspartner im Berliner Senat folgende, aufgrund eines BDK-Landesdelegiertagbeschlusses bestehende Forderung eingebracht:
Asservatenmanagement
▸ Einrichtung eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums Asservate der Polizei und der Justizbehörden (baulich, organisatorisch und personell auskömmlich)
▸ Durchgehende Gewährleistung des Arbeitsschutzes im Umgang mit Asservaten (z. B. beschlagnahmten Betäubungsmitteln)
Tatsächlich wurde dann im Koalitionsvertrag unter „Justiz“ auch folgende Formulierung aufgenommen: „Eine gemeinsame Asservatenstelle wird eingerichtet.“ Leider war diesbezüglich bis zum medienöffentlich gewordenen Kollaps der Justizasservatenstelle nichts Greifbares passiert.
Schadensbegrenzung
Zur Schadenbegrenzung wurde nunmehr eine Lösung erarbeitet, die nach ca. vier Wochen eine sukzessive Wiederaufnahme der Asservatenannahme ermöglichte. Teil dieser „Lösung“ ist die Einlegung von versiegelt verpackten „Kleinasservaten“ durch die Polizei in „Standardkartons“, die von einem externen Dienstleister zur Einlagerung in einer Halle außerhalb Berlins abgeholt werden. Es ist nicht zu übersehen, dass dies allenfalls eine kurzfristige Zwischenlösung sein kann, welche eine „Ertüchtigung“ der Bestandsflächen in der Turmstraße ermöglichen soll. Aber auch die Sanierung der bisherigen Räume kann nur eine Übergangssituation herstellen, denn sie löst nicht die grundsätzlichen Probleme.
Nach Vorstellung des BDK muss stattdessen die Gesamtthematik „Asservatenmanagement bei Justiz und Polizei“ jetzt unverzüglich und gleichzeitig nachhaltig angegangen werden. Es muss eine gemeinsame, durchgehend medienbruchfreie, digitale Asservatenverwaltung etabliert werden. Im konkreten Umgang mit den Asservaten muss in jedem Prozessschritt (von der Beschlagnahme bis zur Aushändigung oder Vernichtung) der Arbeitsschutz gewährleistet werden. An einem geeigneten Standort müssen ausreichende Lagerkapazitäten geschaffen und die Asservate dort sowohl mit der bei Beweismitteln notwendigen Sicherheit als auch nach dem Vorbild der Wirtschaft unter Nutzung entsprechender Lagertechnik effizient verwahrt werden. Insbesondere muss sich die dann „gemeinsame Asservatenstelle (Justiz/Polizei)“ – unabhängig von der organisatorischen Anbindung (nach §111m StPO obliegt die Verwaltung von beschlagnahmten Gegenständen der Staatsanwaltschaft, eine Beauftragung ist möglich) – als Dienstleister sowohl der Justiz als auch der Polizei verstehen und entsprechend handeln. Es ist klar, dass dies trotz bekannter Haushaltslage nicht ohne zusätzliche Investitionen geht. Ein funktionierender Rechtsstaat erfordert aber auch einen gesetzmäßigen Umgang mit Asservaten. Deshalb fordern wir von der Politik, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies durch Justiz und Polizei gewährleistet werden kann.
Marco Schmidt
Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Berlin