Was die Parteien für die Berliner Justiz wollen...

Was die Parteien für die Berliner Justiz wollen...
Wo stehen die Parteien, wenn es um die Zukunft der Berliner Justiz geht? Vor den bevorstehenden Wahlen hat der Deutsche Richterbund Berlin die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien um Stellungnahmen zu zentralen justizpolitischen Fragen gebeten: von Sparpotenzialen und notwendigen Investitionen über den Pakt für den Rechtsstaat, Vermögensabschöpfung und Hasskriminalität bis hin zur Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshofs, zur Besoldung, zur baulichen Ausstattung der Gerichte und zur Digitalisierung der Justiz.

1. Berlin muss sparen. Wo sieht Ihre Partei bei der Justiz die wesentlichen Sparpotenziale? Oder sollte in der Justiz der Rotstift nicht angesetzt werden? Wo würden Sie stattdessen sparen?
CDU: Richtig ist, dass die Haushaltssituation in Berlin, wie überall in Deutschland, angespannt ist. Zum Selbstverständnis der CDU aber gehört es, an der Seite der Bediensteten und Beamten in der Justiz zu stehen. Wer dem Rechtsstaat dient, den muss der Rechtsstaat schützen. Trotz dieser angespannten Lage ist es uns entsprechend gelungen, Geld in die Hand zu nehmen und etwa in die Sicherheit der Bediensteten des Justizvollzugs zu investieren. Auf Initiative der CDU-Fraktion stehen jeder JVA in Berlin 10.000 Euro zusätzlich im Jahr 2026 für Schutzausrüstung der Bediensteten zu. Unter anderem wird dafür derzeit ein stichsicherer Schal für den Hals in der JVA Moabit getestet. Speziell die JVA Moabit erhält weitere 10.000 Euro jeweils in den Jahren 2026 und 2027 für die Anschaffung von neuen Funkgeräten, mit denen die Bediensteten Kolleginnen und Kollegen schnell um Hilfe rufen können. Zudem haben wir in den letzten beiden Doppelhaushalten jeweils 5 neue Stellen für die JVA Heidering geschaffen. Insgesamt konnten wir das Budget im Bereich der Justiz für den Geltungszeitraum des Doppelhaushalts 2026/2027 in signifikantem Umfang erhöhen.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Für uns Grüne ist entscheidend, dass Einsparungen in der Justiz nicht die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats beeinträchtigen. Deshalb sehen wir Kürzungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten, im Opferschutz oder beim Zugang zum Recht äußerst kritisch. Denn der Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie und muss gerade in heutigen Zeiten stark und resilient sein. Deshalb gibt es aus Grüner Sicht im Kernbereich der Justiz nur sehr begrenzte Sparpotenziale. Wo wir Handlungsbedarf sehen, sind vor allem effizientere Strukturen, eine bessere digitale Ausstattung und modernere Abläufe. Wir setzen auf Effizienzgewinne, etwa durch die Digitalisierung, ohne die Substanz der Justiz anzugreifen.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Im Einzelplan 06 gibt es für die Berliner Justiz wenig bis gar keine Einsparpotenziale. Aus unserer Sicht sollte die religiöse Gefangenenseelsorge nur durch die Glaubensgemeinschaften finanziell getragen werden und nicht durch das Land Berlin. Gerade mal 2,8 % des Gesamthaushaltes deckt der Justizhaushalt ab. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig, gemessen an der Bedeutung dieser staatlichen Kernaufgabe. Die größten Einsparpotenziale befinden sich aus unserer Sicht in anderen Einzelplänen der Senatsverwaltungen. Als Beispiel seien hier vermeintliche Klimaschutzmaßnahmen, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen und Verbänden für diverse politische Projekte sowie die ausufernden Kosten der Flüchtlingsunterbringung der Sozialverwaltung genannt.
2. Wie steht Ihre Partei zum neuen Pakt für den Rechtsstaat des Bundes und der Länder? Wird es neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter in Berlin geben?
CDU: Der „Pakt für den Rechtsstaat“ ist als enger Schulterschluss der Länder mit dem Bund eine wichtige Errungenschaft für einen starken Rechtsstaat. Dafür soll gezielt in Personal und digitale Infrastruktur investiert und die Verfahren modernisiert werden, um sie schlanker und schneller zu machen. Das bedeutet z. B.: moderne digitale Gerichte, die effizient arbeiten und allen Rechtsuchenden einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen. Dafür wird der Bund innerhalb des Pakts für den Rechtsstaat sowohl Mittel für die Digitalisierung als auch für die personelle Stärkung der Justiz bereitstellen. Für die personelle Stärkung der Justiz sind für die laufende Legislaturperiode des Bundestags Bundesmittel in Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro vorgesehen. Bundesweit sollen so 2.000 neue Stellen in der Justiz geschaffen werden. Für die Digitalisierung werden durch den Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Millionen Euro (70 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung gestellt. Damit ist der Umfang der vorgesehenen Bundesmittel für den Pakt für den Rechtsstaat mehr als doppelt so umfangreich wie diejenigen, die im Zuge des ersten Pakts für den Rechtsstaat 2019 den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
In den Details aber sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Wir hoffen, dass bald eine Einigung erzielt werden kann, damit die wichtigen Finanzmittel verteilt und u. a. dringend benötigte neue Stellen geschaffen werden können.
Von den geplanten 2.000 neuen Stellen würden dann auch einige in Berlin geschaffen werden. Nach dem zuletzt veröffentlichten Königsteiner Schlüssel wären dies etwa 103 Stellen in der Berliner Justiz.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Wir Grüne begrüßen den neuen Pakt für den Rechtsstaat von Bund und Ländern. Ein starker Rechtsstaat braucht gut ausgestattete Gerichte und leistungsfähige Staatsanwaltschaften. Zusätzliche Mittel für Personal und Digitalisierung sind deshalb ein richtiger Schritt. Berlin wächst, die Anforderungen an die Justiz nehmen in vielen Bereichen zu, insbesondere bei der Wirtschafts- und Cyberkriminalität. Zudem rollt auf die Berliner Justiz eine Pensionierungswelle zu, sodass neue Richter*innen gewonnen werden müssen. Hierfür muss die Berliner Justiz attraktiv sein, dazu gehören gute Arbeitsbedingungen, schnellere digitale Abläufe, die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice, ein breites Fortbildungsangebot, moderne Justizgebäude, aber auch eine bessere Ausstattung der Geschäftsstellen. Berlin hat Bedarf und muss bei der Verteilung der Mittel angemessen berücksichtigt werden.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Wir bewerten den Pakt für den Rechtsstaat aus Sicht der Justiz positiv, obwohl wir das Sondervermögen auf Bundesebene im Grundsatz kritisieren, da zu befürchten ist, dass ein Großteil der schuldenfinanzieren Investitionen keinen Einfluss auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands in den kommenden Jahren haben wird und leider zweckentfremdet wird. Eine verbesserte Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz wäre aus unserer Sicht wichtiger als eine kurzfristige Finanzierung aus dem Bund. Damit ließen sich auch neue Stellen für Richter und Staatsanwälte besser kalkulieren und finanzieren.
3. Ein Gesetzentwurf der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Dr. Badenberg fordert bei Clankriminalität eine Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung. Wie steht Ihre Partei zu diesem Vorschlag?
CDU: Die Beweislastumkehr bei der selbstständigen erweiterten Einziehung wäre ein Meilenstein in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland. Im Rahmen ihrer Ermittlungen im Umfeld der Organisierten Kriminalität stoßen die Strafverfolgungsbehörden immer wieder auf Vermögensgegenstände, die zwar keiner konkreten Straftat zugeordnet werden können, denen jedoch die unmittelbare oder mittelbare Herkunft aus strafbaren Handlungen gewissermaßen „auf die Stirn geschrieben“ steht. Personen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind oder sich in deren Umfeld bewegen, verfügen dabei oft über beträchtliche, durch legale Einkünfte nicht zu erklärende Vermögenswerte. Diese Entwicklung gibt Anlass zu der Sorge, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die rechtsstaatlichen Institutionen und damit letztlich der Rechtsfrieden gefährdet werden, wenn der Staat sich nicht als handlungsfähig erweist.
In der Rechtspraxis zeigt sich jedoch nach wie vor, dass gerade die Einziehung solcher Gegenstände, die keiner konkreten Straftat zugeordnet werden können, mit dem bestehenden Abschöpfungsregime nur unzulänglich möglich ist, da der Nachweis, dass ein Gegenstand aus (irgend-)einer rechtswidrigen Tat herrührt, oft nicht gelingt. Der Staat befindet sich hier regelmäßig in einer „strukturellen Beweisnot“.
Diese Beweisnot ist aus Sicht der CDU in Berlin aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht länger hinnehmbar. Ihr kann nur begegnet werden, wenn es eine gesetzliche Vermutung für das Herrühren eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat bei der selbstständigen erweiterten Einziehung gibt. Aus diesem Grund begrüßt und unterstützt die CDU in Berlin die so lautende Bundesratsinitiative des CDU-geführten Senats ausdrücklich. Sehr erfreulich ist, dass der Bundesrat am 27. März 2026 beschlossen hat, den entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Organisierte Kriminalität ist ein erhebliches Problem, weil sie den Staat Unsummen kostet und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt. Sie muss mit aller Härte bekämpft werden. Illegales Vermögen muss konsequent abgeschöpft werden. Wir sind offen für die Einführung einer Beweislastumkehr, wenn diese rechtssicher und grundrechtskonform ausgestaltet ist. Strafverfolgungsbehörden müssen handlungsfähig und effektiv sein gegenüber einer immer mehr zunehmenden Organisierten Kriminalität. Das darf aber nicht dazu führen, zentrale rechtsstaatliche Prinzipien auszuhöhlen. Im Strafrecht gilt, dass der Staat nachweisen muss, dass Vermögen aus Straftaten stammt. Wird diese Last auf Betroffene verlagert, entsteht ein Konflikt mit der Unschuldsvermutung. Daher sind klare Regelungen nötig, die bestimmen, was konkret unter „nicht erklärbares Vermögen“ fällt und welche Nachweise genügen sollen. Wir dürfen im Kampf gegen Organisierte Kriminalität nicht rechtstaatliche Prinzipien aufweichen.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Die AfD unterstützt eine effektive Vermögensabschöpfung bei kriminell erlangtem Vermögen (z. B. bei Organisierter Kriminalität und Clankriminalität), lehnt aber eine umfassende, generelle Beweislastumkehr ab und fordert eine strikte Bindung an rechtsstaatliche Prinzipien (vgl. Deutscher Bundestag – Drucksache 21/4459). Strafprozessuale Vermögensabschöpfung und finanzielle Ermittlungen orientieren sollen sich strikt am Richtervorbehalt und Schuldprinzip orientieren. Eine breite Umkehr der Beweislast (Betroffener muss legale Herkunft nachweisen) wird von uns als potenziell rechtsstaatswidrig betrachtet, weil sie die Unschuldsvermutung und Eigentumsrechte untergraben könnte.
4. § 188 StGB regelt die Strafbarkeit in Zusammenhang mit sog. Hasskriminalität gegen Politiker und steht in einem Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Wie steht Ihre Partei zu dieser Regelung?
CDU: Die Diskussion um eine Reform des §188 StGB adressiert einen wichtigen Punkt: In einer Demokratie müssen alle Menschen grundsätzlich gleich vor dem Gesetz sein. Zugleich muss der Staat aber die Funktionsfähigkeit seiner demokratischen Institutionen schützen. Genau dies hatte der Bundesgesetzgeber bei der Redaktion des §188 StGB im Blick, insbesondere die Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Kommunalparlamente durch den Schutz von Kommunalpolitikern.
Zu beachten gilt, dass es immer einer Abwägung im Einzelfall bedarf, ob eine Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, oder ob sie eine strafbare Äußerung nach §188 StGB darstellt. Zwar kann diese Grenze bisweilen sehr fließend sein, was für den Bürger eine gewisse Unsicherheit bedeuten mag. Dies ist den Beleidigungsdelikten zum Schutz der Ehre aber naturgemäß immanent und lässt sich auch durch eine Reform des §188 StGB nicht überweisen. Wichtig ist es, zu betonen, dass Kritik an Politik, Parteien und Mandatsträgern bereits jetzt ausdrücklich erlaubt ist und bleibt.
Gerade auf kommunaler Ebene aber berichten viele ehrenamtlich engagierte Menschen von erheblichen Anfeindungen, teils gezielten und massiven Diffamierungen, die auch dazu führen können, dass sich diese Menschen aus ihrem politischen Engagement zurückziehen. Das darf der Staat gleichsam nicht zulassen. Der Staat muss die Funktionsfähigkeit seiner Demokratie sicherstellen. Insoweit muss eine Reform des §188 StGB jedenfalls berücksichtigen, dass der Schutz der Ehrenamtlichen nicht geschwächt wird.
Ob am Ende §188 StGB gänzlich abgeschafft und strafrechtlicher Schutz letztlich über die §§186 ff. StGB gewährleistet wird, ob der Schutz etwa nur auf kommunale Politiker beschränkt wird oder ob eine dritte Lösung gewählt wird, hat am Ende der Bundesgesetzgeber zu entscheiden. Einer Reform bedarf es aber wohl jedenfalls.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Diese Frage spricht die Diskussion um die sogenannte Politiker*innenbeleidigung an. Grundsätzlich sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Gleichzeitig muss der Staat aber auch seine demokratischen Institutionen schützen. Hier setzt §188 StGB an. Wer eine Person des politischen Lebens aus Gründen, die mit ihrer öffentlichen Tätigkeit zusammenhängen, beleidigt, verleumdet oder über sie ehrverletzende Tatsachen behauptet, kann härter bestraft werden. Denn gezielte Diffamierungen gegen Mandatsträger*innen betreffen nicht nur die einzelne Person, sondern beeinträchtigen auch die Ausübung politischer Ämter. Nicht jede scharfe oder polemische Kritik darf strafbar sein. Aber Hasskriminalität ist eine Gefahr für die Demokratie. Wenn Menschen Angst haben, sich politisch zu engagieren, beeinträchtigt das die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Wir befürworten daher einen wirksamen strafrechtlichen Schutz gegen Hasskriminalität und ehrverletzende Angriffe auf Politiker*innen.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Wir fordern die komplette Streichung des §188 StGB (vgl. Berliner Abgeordnetenhaus – Drucksache 19/215). Während normale Bürgerinnen und Bürger durch die allgemeinen Tatbestände der Beleidigung (§185 StGB), üblen Nachrede (§186 StGB) und Verleumdung (§187 StGB) geschützt werden, gewährt §188 StGB Personen des politischen Lebens einen erweiterten Schutz. Dies widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3 GG).
5. Der Senat hat Anfang des Jahres ein neues Gesetzespaket zur Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshof verabschiedet. Wie steht Ihre Partei dazu? Welche weiteren Maßnahmen sollten ggf. ergriffen werden?
CDU: Der Verfassungsgerichtshof ist seit nunmehr über 33 Jahren Hüter der Verfassung von Berlin. Diese wichtige Aufgabe und die große Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes stand in einem großen Widerspruch zu dem kleinen Raum, den die Regeln zum Verfassungsgerichtshof im Text der Verfassung von Berlin bisher eingenommen haben.
Umso begrüßenswerter ist es aus Sicht der CDU, dass das Abgeordnetenhaus in der Plenarsitzung am 23. April 2026 fraktionsübergreifend für die von Frau Senatorin Dr. Badenberg vorgeschlagene Änderung der Verfassung von Berlin und des Verfassungsgerichtshofgesetzes gestimmt hat. Damit wird nach den über 33 Jahren, in denen der Verfassungsgerichtshof zum Gelingen unserer Demokratie beigetragen hat, ihm der Respekt entgegengebracht, den er als so wichtige Institution unserer Berliner Verfassung verdient hat.
Die Änderungen sind gleichsam auch eine Prävention vor den Gefahren, die von politischen Extremisten ausgehen. In vielen Staaten haben wir in der Vergangenheit gesehen, wie Verfassungsgerichte von den Regierungen an die Kette genommen werden, indem durch den Erlass verschiedener Verfahrensvorschriften und die willkürliche Erhöhung der Zahl der Richter die Verfassungsgerichte faktisch lahmgelegt wurden.
Auch hier in Berlin waren einige Regelungen dem einfachen Gesetzgeber überlassen; sie hätten mit einfacher Mehrheit geändert und so von Demokratiefeinden ausgenutzt werden können, um den Verfassungsgerichtshof zu bremsen oder gar zu blockieren.
Nunmehr aber wurde der Verfassungsgerichtshof auf Betreiben der Justizsenatorin Dr. Badenberg gegen solcherlei Übergriffe resilienter gemacht und tagespolitischer Auseinandersetzung entzogen. So wird nunmehr zuvorderst klargestellt, dass der VerfGH ein Verfassungsorgan ist und damit mit dem Senat und dem Abgeordnetenhaus auf einer Stufe steht. Zudem sind mit der Geschäftsordnungsautonomie und der unmittelbaren Bindungswirkung von Entscheidungen des VerfGH für die sonstige öffentliche Gewalt wichtige Grundpfeiler des Prinzips der Gewaltenteilung in die Verfassung aufgenommen worden. Weiter wurden wichtige Regelungen zur Amtszeit der Richter vom einfachen Gesetz auf die Verfassungsebene gehoben. Die Abberufung der Richter – ein sehr sensibler Punkt – ist nur noch durch den Verfassungsgerichtshof selbst möglich. So ist die Besetzung des Gerichts während laufender Amtszeiten vor dem Zugriff der Exekutive und der Legislative geschützt.
Die CDU-Fraktion hat die für die Resilienz notwendige Verfassungsänderung im Abgeordnetenhaus von Berlin mit der großen Mehrheit des Parlaments beschlossen.
SPD: Die demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus (also ohne die Fraktion der AfD) haben verfassungsändernde Regelungen zur Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshofs im April beschlossen. Hier fehlen mir noch einige Dinge, die unter den vier Fraktionen aber nicht einigungsfähig waren: Ersatzwahlmechanismus für den VerfGH sowie z. B. neue Geschäftsordnung für das AGH, weil auch hier neue Regelungen die Demokratie fester gegen Einflüsse vom Rand schützen könnten.
Die Grünen: Das Gesetzespaket begrüßen wir ausdrücklich. Es fußt auf einer konstruktiven Zusammenarbeit des Berliner Senats und der rechtspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken im Abgeordnetenhaus. Es ist gut, dass bei diesem wichtigen Thema fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen wurde. Aufgabe der Politik ist es, unsere Justiz vor verfassungsfeindlichen Kräften zu schützen. Unseren Berliner Verfassungsgerichtshof haben wir damit ein Stück weit resilienter gemacht. Konkret haben wir wichtige Verfahrensgrundsätze, u. a. die Länge der Amtszeit der Richter*innen und die Amtsfortführung bis zur Nachwahl, in unsere Berliner Verfassung überführt. Das stellt sicher, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus für Änderungen dieser Grundsätze erforderlich ist. In der nächsten Wahlperiode werden wir weitere Resilienzmechanismen prüfen, etwa das Thema der Sperrminoritäten bei Richter*innenwahlen zum Berliner Verfassungsgerichtshof und die Neuregelung des Schöffenwesens.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Die Verfassungsänderung des Senats zum Verfassungsgerichtshof hat keine bestehenden Reglungen verändert, lediglich die Abänderbarkeit dieser für die Zukunft erschwert. Wir halten von dieser Abschottung der Gerichtsbarkeit vor demokratischen Veränderungen nichts und lehnen sie ab. Vielmehr sollten Minderheitenrechte und deren Garantien auch bei der Besetzung der Gerichtsbarkeit besonderen Schutz erfahren, damit die Gerichte auch in Zukunft eine breite Legitimität und Akzeptanz in der Bevölkerung genießen können.
6. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner A-Besoldung in weiten Teilen verfassungswidrig war. Wird sich Ihre Partei für eine Reparatur auch der R-Besoldung einsetzen, wenn ja, zu wann und wie?
CDU: In Konsequenz aus dem Urteil des BVerfG wird es zunächst ein Reparaturgesetz geben, mit dem die Zahlung zu wenig gezahlter Bezüge geregelt werden wird. Welche Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A konkret eine Nachzahlung erhalten werden, befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.
Darüber hinaus aber macht das Urteil eine Neuordnung der Besoldungsstufen A und B in Gänze erforderlich. Das Abstandsgebot erfordert nicht nur eine Änderung aller Besoldungsstufen der Gruppe A, sondern auch eine Änderung in der Gruppe B. Diese Neuordnung wird der nächste Senat nach der Wahl im September dieses Jahres vornehmen müssen, der hoffentlich erneut von der CDU angeführt wird. Der neueste Entwurf des Bundesinnenministeriums über die Besoldung der Beamten des Bundes sieht jedenfalls auch eine Erhöhung in der Besoldungsgruppe R vor. Dies ist aus Sicht der CDU auch für das Land Berlin denkbar und sogar wünschenswert.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2025 entschieden: Berliner Beamt*innen, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben, haben einen Anspruch auf die Nachzahlung erheblicher Gelder für den Zeitraum von 2008 bis 2020. Die A-Besoldung war zu niedrig. Es ist zu begrüßen, dass durch das Urteil Rechtssicherheit hinsichtlich der bisherigen A-Besoldung geschaffen wird. Allerdings wurde durch das Bundesverfassungsgericht auch eine grundsätzlich neue Entscheidung zur Berechnungsgrundlage getroffen, die eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Besoldung erfordert. Diese Überarbeitung in ihren Details prüfen wir noch, dabei ist auch die Frage zu prüfen, welche Auswirkungen sich auf die R-Besoldung ergeben. Für das sogenannte Reparaturgesetz für die A-Besoldung wird noch zu klären sein, in welchem Umfang auch Beamt*innen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, berücksichtigt werden. Berücksichtigt werden müssen dabei grundsätzlich die berechtigten Ansprüche aller Betroffenen, aber auch die finanziellen Folgen für Berlin. Wir werden uns für eine gerechte Lösung einsetzen, die Rechtsfrieden schafft.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Wir kritisieren den Senat bereits dafür, dass er die Anpassung der Besoldung trotz dieser Entscheidung weiter verzögert. Das Land Berlin muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen. Auch die R Besoldung gehört überprüft und angepasst.
7. Mit welchen Ideen will Ihre Partei die Standortprobleme – alternde Gebäude, Platzmangel – der Berliner Justiz lösen? Kann die Justiz in näherer Zukunft mit Entscheidungen und vor allem räumlichen Verbesserungen rechnen?
CDU: Es war und ist das Ziel der CDU in den vergangenen drei Jahren der Regierungszeit, der Justiz wieder den Respekt entgegenzubringen, den sie verdient hat und der ihr in den Jahren zuvor nicht gezollt wurde. Entsprechend sind wir auch um eine ganzheitlich gute Ausstattung der Justiz bemüht. Dazu gehören selbstverständlich auch die Gebäude, in denen die Justiz ihren Sitz hat. Zur Wahrheit aber gehört auch: Die finanziellen Spielräume sind nicht sehr groß. Entsprechend mussten wir in den vergangenen drei Jahren leider priorisieren. Dazu müssen wir erschreckenderweise feststellen, dass insbesondere Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher immer häufiger beleidigt, bedroht oder Opfer von Übergriffen tätlicher Art werden. Eines ist klar: So es um die Sicherheit dieser Vertreter des Staates geht, dürfen wir keineswegs sparen. So haben wir etwa einen Schwerpunkt auf die Sicherheit der Bediensteten des Justizvollzugs gelegt, indem wir uns für zusätzliche finanzielle Mittel für Schutzausrüstung und Funkgeräte stark gemacht haben. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche und baulich-technische Maßnahmen vorgenommen, so etwa flächendeckende Einlasskontrollen, die Installation von Torsonden, Vereinzelungsanlagen und Alarmierungssysteme.
Dass wir die Sicherheit der Justizbediensteten gewährleisten, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Wer den Rechtsstaat schützt, den muss der Rechtsstaat schützen. An dieser Stelle hatten wir in den letzten drei Jahren einige Defizite aufzuholen, die wir von der Vorgängerregierung geerbt haben. Zur Wertschätzung aber gehört es auch, dass die Bediensteten, Beamten und Richter einen geeigneten Arbeitsplatz für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Soweit es derzeit alternde Gebäude und Platzmangel gibt, muss dieser schnellstmöglich behoben werden. Die durch von uns als CDU vorangetriebene Wiederaufnahme der Planungen für den Neubau der Teilanstalt 1 in der JVA Tegel ist hierfür wichtiger Schritt.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Marode Gerichtsgebäude, Sanierungsstau und Platzmangel sind ein ernstes Problem in der Berliner Justiz, für die Beschäftigten ebenso wie für einen funktionierenden Rechtsstaat. Insbesondere das Verwaltungsgericht Berlin braucht mehr Platz. Insoweit bedauern wir, dass ein Umzug in das Kathreiner-Haus aus Kosten- und Denkmalschutzgründen verworfen wurde. Ein Umzug des Verwaltungsgerichts in ein neues Gebäude ist dringend nötig, auch weil das den Campus Moabit entlasten wird. Die Strafgerichtsbarkeit in Moabit und die Staatsanwaltschaft brauchen dringend räumliche Verbesserungen. Auch bei den Justizvollzugsanstalten gibt es großen Sanierungsbedarf. Den geplanten Neubau in der Justizvollzuganstalt (JVA) Tegel begrüßen wir. Der Fokus muss im Justizvollzug auf Resozialisierung liegen, hierfür braucht es gute Haftbedingungen, aber auch gute Arbeitsbedingungen für die Menschen, die im Justizvollzug arbeiten. Berlin braucht ein durchdachtes, langfristiges Gesamtkonzept für die Justizliegenschaften.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Nach der gescheiterten Sanierung des Kathreiner Hauses und bereits die Jahre davor fordern wir den Neubau eines Gerichtsgebäudes für das Verwaltungsgericht Berlin. Denkbares Bauland könnte das ehemalige Gelände des Flughafens Tegel sein. Außerdem fordern wir ein Pilotprojekt, um den Strafvollzug für Drittstaatsangehörige auch außerhalb Deutschlands zu ermöglichen vgl. (Berliner Abgeordnetenhaus Drucksache 19/1946). Wir erhoffen uns diesbezüglich Entlastungen für den Berliner Strafvollzug.
8. Die Berliner Verwaltung und auch die Berliner Justiz liegen in der Digitalisierung (KI-Tools, E-Akten Systeme) weit zurück. Welche Konzepte verfolgt Ihre Partei, um eine leistungsfähige und beschäftigtenfreundliche Digitalisierung der Justiz zu gewährleisten?
CDU: Die Digitalisierung der Berliner Justiz ist zugleich eine große Herausforderung, aber eine noch größere Chance. Daher ist es eine große Errungenschaft, dass nunmehr seit Ende 2025 an allen Berliner Gerichten, Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften elektronische Gerichts-, Verfahrensund Verwaltungsakten eingeführt werden konnten. Lediglich in Mobiliarvollstreckungssachen führt weiterhin die Papierakte, da es insoweit noch einer bundesgesetzlichen Änderung bedarf, die sich aber bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet. Damit ist Berlin in der Digitalisierung der Justiz weiter als manch anderen Bundesland.
Allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden über 500.000 Akten elektronisch geführt und ebenso viele digitale Nachrichten monatlich ausgetauscht. Allein das zeigt, dass die elektronische Aktenführung und der elektronische Rechtsverkehr bereits fest bei der Berliner Justiz und bei seinen Nutzern etabliert ist.
Die wichtigste Frage für eine zugleich leistungsfähige Digitalisierung der Justiz aber ist und bleibt die Frage, wie wir die Sicherheit der digitalisierten Daten und Arbeitsprozesse zuverlässig sicherstellen können. Die Justiz ist generell und vor allem in der Bundeshauptstadt ein attraktives Angriffsziel; die Zahl der Cyberangriffe nimmt zu.
Vor diesem Hintergrund errichten das Kammergericht und das ITDZ gemeinsam das hochmoderne Rechenzentrum Justiz. Bis zum Ende dieses Jahres sollen dort alle IT-Systeme der ordentlichen Gerichtsbarkeit betrieben werden. Zudem hat die CDU-geführte SenJustV unter unserer Senatorin Dr. Badenberg die veraltete IT Systemlandschaft systematisch modernisiert. Der letzte große Schritt wurde im März 2026 vollzogen, indem das veraltete – und damit angreifbare – Fachverfahren AuLAK durch forumSTAR abgelöst wurde.
Zudem hat die SenJustV die Schaffung einer bundeseinheitlichen Justizcloud mit hohen Sicherheitsstandards maßgeblich mit vorangetrieben. Diese schreitet planmäßig zügig voran und wird voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein.
So stellen wir sicher, dass die benutzerfreundliche Digitalisierung der Justiz auch leistungsfähig und sicher bleibt.
SPD: Diese Frage wurde von der SPD nicht beantwortet.
Die Grünen: Die Digitalisierung der Justiz ist eine Mammutaufgabe, die Priorität haben muss. Das Schlüsselprojekt ist hierbei die Einführung der E-Akte, die zwar, der gesetzlichen Vorgabe entsprechend, inzwischen eingeführt wurde, aber noch nicht flächendeckend reibungslos funktioniert. Die digitale Verknüpfung zwischen Berliner Gerichten, Staatsanwaltschaft und Polizei sowie den Behörden anderer Bundesländer muss verbessert werden. Für die Justiz unterstützen wir den Einsatz digitaler Recherchetools und Assistenzsysteme. Hierbei behalten wir die Sicherheit im Blick: Mit digitalen Tools und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz muss verantwortlich umgegangen werden. Es muss immer der Mensch sein, der in Gerichtsverfahren letztendlich entscheidet. Dies vorausgesetzt, steigert die Digitalisierung die Effizienz der Arbeitsabläufe in der Justiz und entlastet die Beschäftigten. Wichtig ist ein breites Angebot an Fortbildungen.
Leistungsfähigkeit und Beschäftigtenfreundlichkeit müssen zusammengedacht werden.
Die Linke: Diese Frage wurde von der Linken nicht beantwortet.
AfD: Die AfD kritisiert Verzögerungen bei der Digitalisierung der Berliner Gerichte und Verwaltung. Wir sehen die E-Akte, elektronische Verfahrenskommunikation und digitale Aktenführung als zentrale Instrumente, um Rückstände abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und die Justiz entlasten. KI-Tools machen erst Sinn, wenn die Digitalisierung vollständig abgeschlossen ist. Wir begrüßen die Zusammenarbeit der Justizverwaltung mit dem ITDZ.