Vierzig Jahre Rechtsprechung – ein Blick zurück

Intrview mit Renate Gawinski

RnLG Renate Gawinski tritt nun nach vierzig Jahren Rechtsprechung in den Ruhestand ein. RnKG Doerthe Fleischer hat sie zu ihren Erfahrungen in der Berliner Justiz am Landgericht interviewt.

Liebe Renate, vielen Dank, dass Du Dich zu diesem Interview bereit erklärt hast. Eigentlich möchtest Du nicht im Mittelpunkt stehen; dies hast Du auf die erste Anfrage erwidert. Aber das Argument, es gehe hier in erster Linie um die Rechtsprechung und darum, diese und deren Entwicklungen in der praktischen Arbeit ins Licht zu stellen, hat Dich überzeugt. Du bist im März 2025 regulär im Alter von 65 Jahren nach Jahrzehnten der Tätigkeit als Zivilrichterin im Landgericht Berlin in Pension gegangen. Wie hast Du Dich auf den Übergang in den Ruhestand vorbereitet? Gab es etwas, das Du bewusst anders gemacht hast?

Irgendeine Umstellung gab es nicht. Das Einzige, was ich bewusst im Hinblick auf den Eintritt in den Ruhestand unterlassen habe, ist ein nochmaliger Kammerwechsel innerhalb des Landgerichts Berlin II; ich wollte mich nicht mehr in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten müssen. Die Arbeitsbelastung in der Baukammer, in der ich in den letzten Jahren vor der Pensionierung tätig war, blieb anhaltend hoch. Ein langsames Ausklingen durch eine Reduzierung der Aktenbearbeitung kam nicht in Betracht.

Inwiefern hat das Älterwerden Deine Arbeit als Richterin beeinflusst – im positiven wie im negativen Sinn?

Das Älterwerden hat meine Arbeit auf jeden Fall beeinflusst. In positiver Hinsicht konnte ich durch den damit verbundenen Zuwachs an Erfahrung mit ähnlichen Situationen und Fällen zügiger und besser reagieren und auch Kolleginnen und Kollegen unterstützen beispielsweise als Mentorin. In negativer Hinsicht hat meine Belastbarkeit im Laufe der Jahre spürbar abgenommen. Ich kann das daran festmachen, dass ich früher in der Lage war, trotz Vollzeitarbeit und minderjähriger Kinder Arbeitsgemeinschaften zu leiten. Das wäre mir in den letzten Jahren nicht mehr möglich gewesen, weil ich die seinerzeit ab und an notwendige Nachtschicht oder eine Woche ohne einen arbeitsfreien Tag schlicht nicht mehr durchgehalten hätte.

Welche größeren Veränderungen – organisatorisch, technisch oder rechtlich – haben Deine Dienstzeit besonders geprägt?

Bei meinem Dienstbeginn bestand noch die Erlaubnis, in allen Dienstzimmern und auf dem Flur zu rauchen. Davon wurde damals ausgiebig Gebrauch gemacht. Im Dienst habe ich außerdem die Wiedervereinigung miterlebt mit dem für den Zivilbereich dazugewonnenen Standort in der Littenstraße. In rechtlicher Hinsicht waren besonders einschneidend das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses mit der Einführung des obligatorischen Einzelrichters und des Güterichterverfahrens sowie die Schuldrechtsreform im Jahr 2002. Auch sind die weitreichenden technischen Entwicklungen im Laufe der Jahrzehnte hervorzuheben. Nach der Abschaffung einer sogenannten Zentralkanzlei, bei der wir sämtliche diktierten Voten und Urteile zum Schreiben vorbeibringen konnten, ging der Weg über das eigenhändige Tippen längerer Texte zum Teil sogar auf der Schreibmaschine hin zum Diktierprogramm Dragon, das ich in den letzten Jahren als große Erleichterung schätzen gelernt habe. Zuletzt wurde die eAkte eingeführt. Die dabei gewählte Bezeichnung als Probeechtbetrieb habe ich indes als Zumutung empfunden. Denn die Umstellung entsprach dem gesetzgeberischen Willen, und es war klar, dass es ein Zurück nicht geben wird. Schon sehr bald entstand das Gefühl, dass im Zusammenhang mit der eAkte gespart wurde z. B. in Bezug auf die Serverkapazität, die Anzahl der Bildschirme im Büro und die Ausstattung der Sitzungssäle. Mit der unzureichenden Serverkapazität erkläre ich mir z. B. die vielen Störungen bei der Aktenbearbeitung bis hin zum Zusammenbruch des Systems, und zwar von Anfang an. Bis zu meinem dienstlichen Ende traten weiterhin teils erhebliche Störungen auf. Grundsätzlich bietet die Arbeit mit der eAkte aber zweifelsohne auch Vorteile. 

Wie hast Du die Teilung des Landgerichts Berlin erlebt, und welche Folgen hat sie aus Deiner Sicht? 

Ich habe sie sehr kritisch begleitet und als einen großen Wendepunkt erlebt. Anders als strafrechtliche Haftsachen wird die Zivilgerichtsbarkeit in der Politik weniger beachtet. Wenn die Terminstände im Landgericht Berlin II anwachsen und sich die Akten stapeln, ist für mich nicht erkennbar, dass dies in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz als erhebliches Problem wahrgenommen, geschweige denn, dass um Abhilfe gerungen wird. Dies könnte sich in der Zukunft bei der Personalzuteilung an die beiden Landgerichte für die Zivilgerichtsbarkeit als nachteilig erweisen. Dass der seinerzeitige Präsident des Landgerichts kurz vor der von ihm betriebenen Teilung „sein Gericht“ verließ, um die Landgerichtspräsidentenstelle in Potsdam zu besetzen, war durchaus Gesprächsthema auf den Gerichtsfluren. Andererseits war es kein Schock oder so etwas. Erstaunt hat mich die langwierige und bis heute erfolglose Suche nach einem Nachfolger für den Posten des Präsidenten des Landgerichts Berlin II. 

Wie hast Du die Arbeitsverteilung innerhalb der Kammern im Laufe der Jahre wahrgenommen? 

Als ich als Richterin eingestellt wurde, war es die alleinige Aufgabe des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden, die Arbeit zu verteilen. Irgendwann wurde das geändert und alle Mitglieder einer Kammer konnten gleichberechtigt mitbestimmen. In den Kammern, in denen ich tätig war, geschah dies regelmäßig in einer offenen und fairen Diskussion. Ich habe nach meiner Erinnerung nie erlebt, dass ein Kammermitglied bei der internen Geschäftsverteilung überstimmt werden musste. Es war immer zuvor zu einer von allen Kammermitgliedern getragenen Einigung gekommen. Aus Erzählungen habe ich allerdings Kenntnis davon, dass die Arbeitsverteilung nicht immer harmonisch verläuft und das Gemeinschaftsgefüge in diesem Zuge massiv gestört werden kann.

Wie hat sich die Rolle der oder des Vorsitzenden seit Beginn Deiner Tätigkeit verändert? 

Die Bedeutung hat sich seit meiner Einstellung als Richterin erheblich verändert. Früher wollte sich eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender im Spruchkörper eher durchsetzen und den Stil der Kammer prägen. In meinen Anfängen gab es ausnahmslos Kammersitzungen. Aufgabe der Beisitzer war es, Voten und Urteile zu fertigen, während es der oder dem Vorsitzenden oblag, die mündliche Verhandlung zu leiten. Auch wurden nur Vorsitzende zu Richterversammlungen eingeladen. In einer Kammer habe ich einmal als Vertreterin des Vorsitzenden an einer solchen Versammlung teilnehmen dürfen, aber nur deshalb, weil der Vorsitzende verhindert war. Heute ist das Miteinander im Spruchkörper wesentlich demokratischer. In manchen Kammern stellt sich die Frage, warum es überhaupt noch die Stelle eines Vorsitzenden gibt, wenn alle als Einzelrichter die gleiche Arbeit bewältigen und es keinen auszubildenden Proberichter gibt. Es ist mittlerweile der Regelfall und sollte selbstverständlich sein, dass seitens der Verwaltung mit allen Mitgliedern einer Kammer kommuniziert wird und die Unterrichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer nicht nur über den Vorsitzenden geschieht. Sollte es erforderlich sein, dass die Kammer sich auf eine Antwort einigt, kann diese gerne die oder der Vorsitzende übermitteln. 

Du hast mehrfach die Kammer gewechselt. Was hat Dich dazu motiviert, und welche Erfahrungen hast Du dabei gemacht? 

Ich habe angestrebt, etwa alle fünf Jahre die Zivilkammer zu wechseln, um neue Rechtsgebiete kennenzulernen. Für die Einarbeitungsphase habe ich bis zu einem Jahr angesetzt. Danach habe ich von der sich einstellenden Routine profitiert. Ich hatte Sorge, ohne diese Wechsel irgendwie statisch zu werden. Ich wollte offen bleiben für neue Ansichten, neue Argumente, neue Ideen. Es hatte den Effekt, dass ich meine Einstellung zu Rechtsproblemen und meinen Arbeitsstil immer wieder überprüfen konnte. Ich würde es wieder so machen. Mir ist von der Kollegenschaft nie der Eindruck vermittelt worden, dass ich mich in einer neuen Kammer hintenanstellen müsse beispielsweise in Bezug auf die Verteilung der Akten oder die Zuweisung eines Büros. Es kam schon vor, dass ich von meiner Vorgängerin oder meinem Vorgänger ein sehr großes Dezernat übernehmen musste; das gehörte dazu. Im Verhältnis zu der Anwaltschaft hat ein Kammerwechsel bei mündlichen Verhandlungen gelegentlich größere Schwierigkeiten bereitet, wenn ich in der Anfangsphase auf hochspezialisierte Anwältinnen und Anwälte getroffen bin, denen ich trotz intensiver Vorbereitung in Einzelfällen nicht gewachsen war. Diese haben mich ihre fachliche Überlegenheit ab und an spüren lassen. Darauf habe ich mich aber eingestellt, indem ich beispielsweise die rechtliche Erörterung eher offen geführt und im Nachgang zu der Verhandlung meine eigene Einschätzung noch einmal kritisch durchdacht sowie mich gegebenenfalls mit erfahrenen Kollegen beraten habe. Insbesondere in dieser Phase der Einarbeitung habe ich Stuhlurteile vermieden. 

Welche Bedeutung hatten Fortbildungen und Fachtagungen für Deine berufliche Entwicklung? 

Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen halte ich für unentbehrlich. Vor allem habe ich von Anfang an neben dem Gewinn an Erkenntnissen für das von mir bearbeitete Rechtsgebiet den gerichts- und fachübergreifenden und teilweise sogar internationalen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen gesucht, um sich anderen Sichtweisen zu öffnen. Meine Teilnahme an Fachtagungen habe ich an meiner jeweiligen aktuellen Dienstverrichtung ausgerichtet. Ich habe mir zur Regel gemacht, mindestens einmal pro Jahr an einer zwei- oder mehrtägigen Fortbildung und zusätzlich an einer Fachtagung teilzunehmen. Fortbildungen mit geringerem Umfang kamen, wenn sie sich anboten, noch dazu. 

Wie hast Du das Beurteilungssystem und die Praxis der Beförderungen im Landgericht erlebt? 

Ich wollte nie befördert werden. In meiner Dienstzeit wurde irgendwann das Beurteilungssystem geändert. Zunächst war eine schriftliche Stellungnahme der oder des Vorsitzenden eingeholt und eins zu eins in die Beurteilung übernommen worden. Das entfiel später zugunsten eines mündlichen Beurteilungsgesprächs des Vorsitzenden mit der Verwaltung ohne Teilnahme des Betroffenen; gleichzeitig erfolgte eine differenzierte Ausgestaltung der Beurteilung durch eine Aufgliederung nach einzelnen Beurteilungsmerkmalen. Diese Reform seitens der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat nach meiner Einschätzung nicht zu einer größeren Zufriedenheit innerhalb der Kollegenschaft geführt. Viele fühlen sich weiterhin ungerecht behandelt. Es fehlt an Transparenz bei den Beurteilungskriterien und an einer einheitlichen Handhabung. Insgesamt erscheint mir der mit Beurteilungen verbundene Verwaltungsaufwand überzogen. Er führt zu einer Aufblähung der Verwaltung. 

Du warst lange in Richtervertretungen aktiv. Was hat Dich motiviert, Dich dort einzubringen, und was hast Du aus dieser Arbeit mitgenommen? 

Ich kann ein Engagement empfehlen. In der Probezeit bin ich aufgrund der vom Richterbund getätigten Angebote zur Unterstützung richterlicher Tätigkeit in der Anfangsphase dort eingetreten und bin heute noch Mitglied. Insbesondere habe ich die Richter- und Staatsanwaltstage mit Interesse besucht. Ich war auch längere Zeit im Präsidium tätig. Durch die Tätigkeit im Präsidium wird einem klar, wie schwierig es ist, die vorhandene Arbeit in einem Gericht gerecht und sachgemäß zu verteilen. Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts und die einzelnen Zuständigkeitsprobleme werden einem nahegebracht. Insgesamt ermöglicht die Tätigkeit im Präsidium, über den Tellerrand zu schauen und einen Zugang zum ganzen Gefüge zu bekommen. Um sich zur Wahl zu stellen, sollte man in der Kollegenschaft etwas vernetzt sein, um die unterschiedlichen Interessen zu kennen und vertreten zu können. Im Präsidium wird versucht, den Anliegen der vertretenen Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Die Mitglieder des Präsidiums sind im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts aufgeführt, damit sich jeder an sie wenden kann, sofern ein Anliegen vorgebracht werden soll. Mit Anliegen und Anregungen wurde in meiner Zeit regelmäßig ernsthaft und respektvoll umgegangen, sofern nicht permanent Identisches geäußert wurde, ohne dass sich die Umstände geändert hätten. Innerhalb des Gremiums wurde nicht selten kontrovers diskutiert. Bei Zuständigkeitsstreitigkeiten unterbreitete der jeweilige Präsidialrichter einen Entscheidungsvorschlag, der erörtert wurde. 

Welche Erfahrungen hast Du mit innergerichtlichen Konflikten und deren Lösung gemacht? 

Das gab und gibt es in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Berlin Justiz nicht in strukturierter Form, wobei ich Konflikte, die nicht innerhalb der Kammer in einem Gespräch beigelegt werden konnten, nicht selbst erlebt habe. Bei Konflikten könnte der Gerichtspräsident hinzugezogen werden, was aber nicht unbedingt günstig ist. Eventuell kommt  ein Mediator aus einem anderen Gerichtszweig in Betracht. Externen, also nicht einem Gericht angehörigen Beratern, könnte eventuell das Wissen von den Gepflogenheiten im Gericht fehlen. Im Rahmen meiner Präsidiumstätigkeit musste ich erleben, dass die Mitglieder einer Kammer so zerstritten waren, dass sie nicht mehr miteinander redeten. Die Kammer musste auseinandergesetzt werden.

Welche Rolle spielte kollegiale Beratung – etwa Intervision – in Deinem Berufsalltag? 

Ich habe mich einmal um eine Intervision bemüht. Die war richtig gut. Das Feedback des Kollegen war absolut hilfreich. Ex post finde ich es schade, dass ich diese kollegiale Unterstützung nicht häufiger in Anspruch genommen habe. Meines Wissens wird diese Methode der kollegialen Überhörung im Kollegenkreis nur wenig genutzt, obwohl dafür im Landgericht Werbung gemacht wird.

Wie hast Du die Jahresgespräche mit der Gerichtsverwaltung erlebt? 

Ich habe Jahresgespräche alle zwei bis drei Jahre proaktiv angemeldet. Die Gerichtsverwaltung ist nicht auf mich zugekommen. Die Durchführung halte ich für sinnvoll. Es ist möglich, dort unabhängig von einem konkreten Problem einfach alles zum Themenbereich Arbeit im Gericht anzusprechen, auch Verbesserungen anzuregen, und seine Vorstellungen zu der eigenen dienstlichen Zukunft zu äußern. Die Verwaltung positioniert sich in diesen Gesprächen ebenfalls. Für das Gespräch hatte die Verwaltung jeweils etwa eine Stunde eingeplant. Das Gesprächsergebnis wird im Regelfall protokolliert; so kann das Gesprächsergebnis im nächsten Jahresgespräch aufgegriffen und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen werden.

Gibt es Momente besonderer Wertschätzung, die Dir aus Deiner Dienstzeit in Erinnerung geblieben sind? 

Da fallen mir meine beiden Dienstjubiläen ein. Zum 25. Dienstjubiläum bekam ich vom Präsidenten des Landgerichts einen Blumenstrauß, wobei ihm wichtig war hervorheben, dass dafür keine Haushaltsmittel vorhanden seien, weswegen er den Strauß aus eigener Tasche bezahlt habe. Zum 40. Dienstjubiläum verhielt es sich ähnlich; anstelle der Blumen bekam ich eine wiederum privat finanzierte kleine Süßigkeit. Bei einer Tasse Kaffee haben sich jedoch beide damit betrauten Amtsträger Mühe gegeben, mir Wertschätzung zu vermitteln. Beide hatten sich erkennbar vorher mit meiner Personalakte beschäftigt und sich für die Übergabe der Urkunde und das Gespräch rund eine Stunde Zeit genommen. Es gibt wohl etliche Kolleginnen und Kollegen, die ein solches Treffen vermeiden. Ich wurde beide Male vor die Wahl gestellt, ob ich in den Räumlichkeiten der Verwaltung erscheinen wolle oder ob mir die Urkunde zugeschickt werden solle.

Wie hast Du persönlich das langjährige Verfahren zur Besoldung erlebt? 

Wie viele andere habe auch ich mich gegen die verfassungswidrig niedrige Besoldung gewendet, aber erst sehr spät. Ich habe erstmals am 30. Dezember 2015 Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf die Musterstreitvereinbarung mit dem Landesverband des Deutschen Richterbundes und den dortigen Verjährungsverzicht ausdrücklich darum gebeten, vorerst nicht über den Widerspruch zu entscheiden, sondern ihn ruhend zu stellen. Wenige Monate später wurde der Widerspruch gleichwohl durch den Kammergerichtspräsidenten zurückgewiesen mit der Begründung, einem Verjährungsverzicht solle nicht nähergetreten werden. Darüber war ich gelinde gesagt verwundert. Ich musste – ungewollt – im ersten Halbjahr des Jahres 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben. Im Herbst 2017 wurde das Verfahren ausgesetzt. Bis auf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses und eine Eingangsbestätigung war im Verfahren noch nichts passiert. Im Jahr 2023 erhielt ich unvermittelt die Anfrage des Gerichts zu einer etwaigen Hauptsacheerledigung wegen des inzwischen erlassenen Reparaturgesetzes. Ich hatte zwar die Berechnung des Ausgleichsbetrages nicht verstanden und war unzufrieden damit, dass das nun als amtsangemessen angesehene Gehalt nicht zur Grundlage der Erhöhungen in den Folgejahren gemacht wurde. Aber meine Lust an einem Verwaltungsstreitverfahren war vergangen. Mein mandatierter Anwalt hatte sich mittlerweile aus seinem Beruf zurückgezogen. Deshalb habe ich einer Beendigung des Verfahrens zugestimmt. Immerhin hat das Land Berlin die Kostenlast anerkannt; darüber habe ich mich (ein bisschen) gefreut.

Wie blickst Du heute auf Dein Berufsleben zurück – und wie fühlt sich Dein neuer Lebensabschnitt für Dich an?

Ich war unglaublich gerne Spruchrichterin und habe meine Berufswahl keine Sekunde bereut. Die Akten werde ich dennoch nicht vermissen, der hohe Arbeitsdruck war jetzt genug. Sehnsucht nach den vielen Kolleginnen und Kollegen am Landgericht habe ich ab und zu, wenn ich an die vielen Gespräche und Diskussionen denke, die mein Arbeitsleben bereichert haben, und an die gemeinsamen Erlebnisse während und außerhalb der Dienstzeiten. Ich übe inzwischen mehrere Ehrenämter aus, die mir Freude bereiten, und ich genieße es, mehr Zeit mit meiner Familie und meinen Freunden verbringen zu können. Ich habe Gefallen an spontanen Unternehmungen und verreise gerne. Ich bin in dem neuen Lebensabschnitt gut angekommen.