Wir haben gegen die Absicht protestiert, Leistungsstellen der Staatsanwaltschaften ohne ein Auswahlverfahren zu besetzen.

Wir haben gegen die Absicht protestiert, Leistungsstellen der Staatsanwaltschaften ohne ein Auswahlverfahren zu besetzen.
Diese Regelung verstößt unserer Ansicht nach gegen Rechtsgrundsätze, wirkt demokratieschädigend und ist politisch unklug.
Die Senatsverwaltung für Finanzen plant die Ausführungsvorschriften über die Ausschreibung von Stellen (AV Stellenausschreibung) zu ändern. Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert § 8 Abs. 1 i.V.m. § 114 Landesbeamtengesetz und gilt für Stellenausschreibungen des mittelbaren und unmittelbaren Landesdienstes. Die AV Stellenausschreibung enthält überwiegend nachvollziehbare Regelungen, um eine zügige, unbürokratische und unangreifbare Besetzung von Stellen zu gewährleisten. Sinnvoll ist beispielsweise ein Verzicht auf Stellenausschreibungen, wenn Stellen mit beamteten Dienstkräften besetzt werden sollen, die aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung bereits als angestellte Dienstkräfte im Landesdienst tätig sind. Gleiches gilt, wenn ein besonderes politisches oder persönliches Vertrauensverhältnis zur Hausleitung erforderlich ist. Dies sind persönliche Referentinnen und -referenten, Pressesprecherinnen und Pressesprecher sowie Referentinnen und Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, die jeweils befristet für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt werden.
Mit deutlichem Nachdruck wenden wir uns aber gegen eine geplante Regelung nach der u.a. für die Ämter der Generalstaatsanwältin oder des Generalstaatsanwalts in Berlin und der Leitenden Oberstaatsanwältin oder des Leitenden Oberstaatsanwalts in Berlin keine Ausschreibungspflicht bestehen. Wir fordern, diese rechtswidrige und demokratieschädigende Regelung aus dem Entwurf der AV Stellenausschreibung ersatzlos zu streichen.
Die geplante Neuregelung verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, den Grundsatz des Parlamentsvorbehaltes sowie mit Blick auf die gebotene Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gegen europäisches Recht. Das Land Berlin braucht für diese herausragenden Stellen der Berliner Justiz unabhängige Köpfe, deren Besetzung weiterhin in einem offenen Auswahlverfahren und nach dem Prinzip der Bestenauslese erfolgen muss.
Die Neuregelung erweckt den Eindruck, das Land habe Angst vor einem an Art. 33 Grundgesetz ausgerichteten offenen Bewerbungsverfahren und strebe für diese Ämter wie für Referentenstellen „ein besonderes politisches oder persönliches Vertrauensverhältnis zur Hausleitung“ an. Die Besetzung dieser Ämter muss über jeden Verdacht einer Stellenvergabe nach Parteibuch oder Seilschaft erhaben sein. Die geplante Neuregelung ermöglicht jedoch gerade solche Vorwürfe auch gegenüber herausragenden Führungspersönlichkeiten der Berliner Justiz und könnte damit unserem Rechtsstaat nachhaltig schaden.
Unsere Bedenken gelten auch hinsichtlich der Besetzung des Amtes der Präsidentin oder des Präsidenten des Rechnungshofs. Das Land Berlin braucht auch hier eine Bestenauslese und darf das Amt nicht durch die genannten Verdachtsmöglichkeiten beschädigen.
Dr. Stefan Schifferdecker