Leitfaden Videoverhandlung

Obwohl die Möglichkeit einer Videoverhandlung seit 2003 in den Prozessordnungen verankert ist, wird sie in der Praxis bislang nicht genutzt. Die private Nutzung der Videokommunikation in der Coronakrise hat jedoch vielen gezeigt, wie einfach und gewinnbringend sie sein kann. Die pandemiebedingten Einschränkungen erzwingen ein Umdenken in unserer beruflichen Praxis. Gesetzliche Bestrebungen zur Erleichterung der Videokommunikation zeigen: Videoverhandlungen werden in sehr naher Zukunft in unser Berufsleben Einzug halten.

Die Berliner Justiz verfügt derzeit noch nicht über geeignete Technik. Deren Beschaffung ist mittlerweile aber nicht mehr mit hohen Kosten verbunden, einige Verwaltungen prüfen schon den Ankauf von Programmlizenzen. Vorübergehend könnte ggf. die Nutzung privaten Equipments Abhilfe schaffen.

Die sich aus der Nutzung der Videokommunikation ergebenden, im Wesentlichen dienstrechtlichen und datenschutzrechtlichen Probleme sind zwar komplex. Die Hürden sind aber bezwingbar. Mit unserem "Leitfaden zur Videoverhandlung in der Coronakrise" mit Checklisten und Mustervorlagen wollen wir einen erster Denkanstoß geben und Sie ermutigen, sich für diese moderne Verhandlungsmöglichkeit einzusetzen. Denn ohne Nachfrage durch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird die IT der Berliner Justiz in Sachen Videotechnik nicht modernisiert werden. Machen Sie mit – gestalten Sie mit uns eine moderne Justiz.

In der rechten Spalte finden Sie den Leitfaden sowie die einzelnen Checklisten und Mustervorlagen zum Download. Hier werden wir auch aktualisierte Fassungen des Leitfadens veröffentlichen.