Eine resiliente, digitale und attraktive Justiz - Zukunftskonzept für Berliner Gerichte und Strafverfolgungsbehörden

Die Berliner Justiz soll attraktiver, moderner und digitaler werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz auf Aufforderung der Koalitionsspitzen ein Zukunftskonzept entworfen. Wir haben nachgefragt und Frau Senatorin Dr. Badenberg um Erläuterung diese Konzepts gebeten.

Die Justiz steht wie die ganze Verwaltung im digitalen Umbruch: Die eAkte wird eingeführt, Videoverhandlungen nehmen zu und wir diskutieren über Anwendungsmöglichkeiten künstlicher Intelligenz.

Viele jüngere Kolleginnen und Kollegen aller Laufbahnen waren zu Beginn ihres Referendariats, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung von den alten Papierakten erschrocken, die sie zu bearbeiten hatten. Unzählige Male brach sich das Erstaunen Bahn, dass die Justiz noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist - ja, dass sie eigentlich noch so aussieht wie zu den Zeiten, als unsere großen Gesetzeswerke entwickelt wurden. Und das ist bekanntlich über 100 Jahre her.

Die Justiz ist nicht die Einzige, die wegen ihres mitunter antiken Aussehens gelegentlich kritisiert wird. Auch die Verwaltung muss sich der Digitalisierung in weiten Teilen erst noch stellen. Immerhin kann man in Berliner Bezirksämtern - im Gegensatz zu den meisten Gerichten - schon mit Karte bezahlen und auch ein neues Auto lässt sich bequem von zu Hause aus anmelden. Andererseits sind die Gerichte ganz vorne dabei, was die Einführung der eAkte angeht. Gleichwohl bleibt in allen Bereichen noch viel zu tun.

Die Berliner Landesregierung hat sich daher insgesamt dem Ziel verschrieben, moderne Arbeitswelten zu schaffen. Unabhängig von den aktuellen Sparzwängen ist dabei nicht nur die Frage zu beantworten, was überhaupt zu tun ist, sondern auch die Frage danach, wie die Umsetzung aussehen kann.

Denn allein mit der Einführung eines eAkten-Systems ist es bei weitem nicht getan. Die Justiz muss sich schließlich gleichzeitig einer Vielzahl weiterer Herausforderungen stellen. Seien es die vielfach hohen Verfahrenszahlen, sei es der sich verschärfende Fachkräftemangel oder seien es die Folgen der Digitalisierung. Auch das immer beliebtere mobile Arbeiten will organisiert sein und soll uns von persönlichen Kontakten nicht völlig abschneiden. Die Wechselwirkungen dieser und vieler weiterer Aspekte müssen gemeinsam und so zukunftweisend wie möglich gedacht und gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz der Aufforderung der Koalitionsspitzen, ein Zukunftskonzept zu entwerfen, mit großer Überzeugung nachgekommen. Denn der strategische Rahmen für die umfassende Modernisierung der Justiz in Berlin muss jetzt gesetzt werden.

 

Reformen für eine starke und unabhängige Rechtspflege

Ziel der im Zukunftskonzept skizzierten Modernisierung ist es, die Justiz als tragende Säule des Rechtsstaats effektiv, zukunftsfähig und attraktiv auszugestalten.

Zum einen bedarf es hierfür der Aufgabenkritik. Sie bezieht sich sowohl darauf, welche Aufgaben überhaupt von der Justiz wahrgenommen werden müssen, als auch darauf, wer die Aufgaben innerhalb der Justiz wahrnimmt.

Auf Landesebene können dabei kleinere Fragen geklärt werden. Ist es etwa wirklich sinnvoll, Kirchenaustritte vor Gericht zu erklären? Und wie effektiv ist das Schiedsamt? Über solche Traditionen wird zu sprechen sein. Aber auch bundesgesetzliche Regelungen müssen auf den Prüfstand. Natürlich werden Änderungen hier weit weniger leicht zu erreichen sein. Das soll uns nicht davon abhalten, sie zu erörtern und auf geeigneten Wegen anzustoßen. Zum Thema Aufgabenkritik freue ich mich daher besonders auf eine gewinnbringende und breite Diskussion, weil die Erkenntnisse aus der Praxis besonders aufschlussreich sein werden.

Bei der gerichts- und behördeninternen Aufgabenverteilung mögen neben der immer wieder diskutierten Zuständigkeitsübertragung von einer Laufbahn auf eine andere auch ganz andere Modelle Gegenstand der Diskussion werden. Ziel muss die effiziente Arbeitserledigung sein, aber auch die Arbeitszufriedenheit aller Kolleginnen und Kollegen. Wir erwarten beispielsweise demnächst erste belastbare Erkenntnisse aus dem Einsatz von Referendarinnen und Referendaren als Richterassistenz.

Die weitaus komplexere Anforderung dürfte es zum anderen jedoch sein, die Folgen und Rahmenbedingungen der Digitalisierung zu gestalten. Ich nutze dabei bewusst das Wort Digitalisierung. Anders als bislang muss es der Anspruch der Justiz sein, nicht allein Arbeitsabläufe vom Analogen ins Digitale zu übertragen. Vielmehr müssen Arbeitserleichterungen, die durch den intelligenten Einsatz von Technik erreicht werden können, realisiert werden. Und das bedeutet auch, dass wir die Arbeitsbedingungen mitdenken müssen, unter denen solche Lösungen gewinnbringend eingesetzt werden können. Mit anderen Worten: Im Mittelpunkt stehen die Menschen, die mit ihrer Arbeit das Funktionieren des Rechtsstaats garantieren.

Das bedeutet beispielsweise, Folgen aus der beliebten mobilen Arbeit aktiv zu gestalten. Dafür sollten wir ins Gespräch darüber kommen, wie wir einerseits soziale Kontakte zwischen allen Mitarbeitenden fördern und andererseits faktischen und teuren Leerstand von Büroräumen vermeiden können. Es kann weder unser Ziel sein, dass wir einander in unseren Gerichten nicht mehr begegnen, noch, dass wir für Räume fünf Tage lang Miete und Heizung zahlen, um sie nur zwei Tage lang zu nutzen. Aber: Auch wenn wir auf eine flexiblere Raumnutzung setzen, so werden wir das klassische Einzel- oder Doppelbüro als ein wichtiges Element unter mehreren anderen Optionen erhalten. Daneben sollen Begegnungen beispielsweise über Shared Spaces, digital ausgestattete Besprechungszonen und digitale Kollaboration sowohl persönlich als auch virtuell ermöglicht werden.

Eine solche Umgestaltung der Arbeitsbedingungen steht selbstverständlich auch im unmittelbaren Zusammenhang mit Personalgewinnung und -bindung. Niemand von uns arbeitet gern in maroden Gebäuden. Und viele Kolleginnen und Kollegen beklagen, dass sie in den Nachbarzimmern keinen antreffen, mit dem sie sich bei einer Tasse Kaffee über eine Rechtsfrage austauschen können. Zugleich werden verstärkt sowohl Arbeitszeitreduzierungen wie auch ein dichteres Fortbildungsangebot eingefordert. Ein Teil des Kollegiums würde überdies technische Assistenzsysteme, optimierte Verfahrenssteuerung und nutzerzentrierte digitale Anwendungen begrüßen. Ich möchte hier die Perspektiven der in Rechtsprechung und Strafverfolgung tätigen Angehörigen aller Laufbahnen einbeziehen. Ziel ist eine Arbeitsumgebung, die Professionalität, Effizienz und Menschlichkeit fördert und miteinander in Einklang bringt.

 

Agilität und Resilienz: Einheitliche Prinzipien für die Justizorganisation

Das Zukunftskonzept in seiner gegenwärtigen Fassung nimmt nicht allein Rechtsprechung und Strafverfolgung in den Blick. Weil die Arbeitsbedingungen für alle, die in den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten, durch die Justizverwaltung gesteuert werden, ist auch diese Verwaltung zu erneuern. Agile Führungs- und Entscheidungsstrukturen, klare Verantwortlichkeiten und eine evidenzbasierte Steuerung aufgrund geeigneter Kennzahlen sind Ziele, die hier in besonderem Maße in den Blick genommen werden. Wie auch alle anderen Punkte wird die ministerielle Ebene diese Themen gemeinsam mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden diskutieren und ausarbeiten. Dies gilt ebenso für die Erarbeitung von Notfallkonzepten, krisenfesten Infrastrukturen und sonstigen Vorkehrungen, die die Resilienz der Justiz gegen Störungen erhöhen.

 

Ein klares Signal an die Kolleginnen und Kollegen

Kurzfristige Maßnahmen versprechen bei dem grundlegenden Wandel, vor dem die Justiz steht, keinen Erfolg. Vielmehr ist es erforderlich, die Justiz so zu stärken, dass sie auf neue Anforderungen auch in Zukunft flexibel reagieren kann. Sie muss als Dritte Gewalt den Rechtsstaat garantieren und in dieser Rolle breiten gesellschaftlichen Konsens nicht nur voraussetzen, sondern auch generieren können.

Die im Entwurf des Zukunftskonzeptes genannten Ziele sollen innerhalb des Geschäftsbereiches breit diskutiert werden. Sobald sie finalisiert sind, sollen sie schrittweise bis zum Jahr 2035 umgesetzt werden, gesteuert über konkrete Projekte, Pilotvorhaben und regelmäßige Evaluationen. Denn auch in der Umsetzungsphase ist es ein zentrales Anliegen, die Perspektive der Praxis systematisch zu integrieren. Die Justiz wird nur dann nachhaltig gestärkt, wenn alle Mitarbeitenden aktiv an der Gestaltung beteiligt sind.

Das Zukunftskonzept setzt bewusst ein Zeichen: Die Berliner Justiz bleibt ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaates – und sie soll auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitsort für hochqualifizierte und engagierte Juristinnen und Juristen sein.

Ich bin überzeugt: Mit gemeinsamen Anstrengungen und klarem Kompass lässt sich eine Justiz gestalten, die nicht nur funktionsfähig bleibt, sondern neue Stärke entfaltet.

Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz